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Fundservice

Sie haben etwas im Zug* oder Bahnhof verloren oder gefunden? Der Fundservice der Deutschen Bahn hilft weiter. Sie können sich auf verschiedenen Wegen bei uns melden.

Bitte beachten Sie beim Erfassen Ihrer Verlustmeldung folgende Hinweise

  • Erfassen Sie nur eine Verlustmeldung
  • Beschreiben Sie Ihren Gegenstand so genau wie möglich.
  • Kontrollieren Sie die angezeigten Treffervorschläge. Falls Ihr verlorener Gegenstand bereits angezeigt wird, folgen Sie den Anweisungen.
  • Sobald Ihr Gegenstand gefunden wurde, teilen wir Ihnen dies mit.
  • Beachten Sie, dass bei der Abholung bzw. beim Versand eines verlorenen Gegenstandes ein Bearbeitungsentgelt anfällt.

Unsere Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen helfen gerne weiter. Ihre Verlustmeldung können Sie auch an der DB Information aufgeben.

Bitte bedenken Sie, dass verlorene Gegenstände ggf. erst einige Stunden bzw. 1-2 Tage nach Ihrem Verlust bei uns "ankommen", wenn der Zug seine Endhaltestelle erreicht.

Melden Sie Ihren Verlust online

Für den Finder

Informationen für den Finder

Der Finder ist nach §978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzuliefern.

Wenn Sie einen Gegenstand im Zug* oder Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie diesen bei unseren Mitarbeitern abgeben. Dabei lassen Sie sich unbedingt auch die Abgabe des Fundes durch unsere Mitarbeiter bestätigen.

Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.

Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung, dass:

  • der Gegenstand einen Wert von mindestens 50 Euro hat,
  • der Finder nicht Mitarbeiter der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG ist,
  • der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.

Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, kann der Finder seinen Finderlohnanspruch ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der DB InfraGO AG geltend machen. Der Anspruch auf Finderlohn erlischt sechs Jahre nach dem Versteigerungstermin.

Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5% für einen Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro und 1,5%, wenn der Gegenstand mehr als 500 Euro wert ist.

Versteigerungen von Fundsachen

Regelmäßige Versteigerung von Fundsachen im Fundbüro in Wuppertal

Nach Ablauf der Lagerfristen werden die auf Bahngebiet und in Zügen gefundenen, unanbringlichen Gegenstände und Aufbewahrungsgepäck versteigert. Empfangsberechtigte können innerhalb der Frist von 2 Monaten nach Verlust ihre Rechte geltend machen, indem sie eine Verlustmeldung in unserem Onlineportal "Verloren&Gefunden" der Deutschen Bahn AG erstellen (siehe roten Button „Verlust online melden“ weiter oben).

Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) im Bahnhof Wuppertal Hbf von 15 bis ca. 17 Uhr statt.

DB InfraGO AG
Wuppertal Hbf
Bahnhofshalle – Fundsachenversteigerungsraum
Döppersberg 37
42103 Wuppertal

Hier finden Sie die nächsten Termine für Fahrradversteigerungen:

Bahnhof Hamburg-Altona, in der Empfangshalle

Mittwoch, 25. Februar 2026 um 15 Uhr;

Mittwoch, 29. April .2026 um 15 Uhr;

Mittwoch, 11. November 2026 um 15Uhr.

Die DB InfraGO AG haftet nicht für die Güte der versteigerten Gegenstände.

Der Zuschlag wird an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots erteilt. Die von Sachverständigen geschätzten Gegenstände werden nicht unter dem Schätzwert abgegeben.

Demjenigen, der bei der Versteigerung eines Gegenstandes den Zuschlag erhalten hat, wird dieser nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt. Andernfalls wird ein solcher Gegenstand erneut versteigert. Dabei haftet der erste Ersteigerer für eventuelle Mindereinnahmen aus der zweiten Versteigerung; auf Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Auch wird er zu keinem weiteren Gebot zugelassen.

Hinweis zu Fundsachen aus Zügen

*Bitte beachten Sie, dass wir nur Verlustmeldungen von Fundsachen aus Zügen von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) annehmen, für die wir das Fundsachenmanagement im Auftrag erbringen. Eine Auflistung dieser EVU finden Sie unter der FAQ-Frage: “Für welche Züge ist der Fundservice zuständig?”

Häufige Fragen zum Fundservice

Wenn Ihr verlorener Gegenstand einen geschätzten Wert von über 15 Euro hat, können Sie Ihren Verlust hier auf der Seite online melden. Für Gegenstände mit immateriellem Wert gilt diese Wert-Begrenzung nicht (z.B. Fotoalben, Bücher mit Widmung etc.).

Über die Fundservice-Datenbank der DB InfraGO AG können Sie dann sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht.

Wir forschen für Sie 4 Wochen nach dem verlorenen Gegenstand und informieren Sie, sobald die Suche erfolgreich war. Nach 4 Wochen erfolgloser Suche wird die Nachforschung eingestellt, ohne dass wir Sie benachrichtigen.

Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich hier online aufgeben.

Verlorene Gegenstände mit einem von uns geschätzten Zeitwert unter 15 Euro und ohne erkennbaren immateriellen Wert werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst.

Fragen Sie in diesem Fall bitte bei der Fundstelle im Bahnhof nach, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.

Die Liste der Fundstellen finden Sie hier auf der Seite.

  • Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir ihn samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn 7 Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
  • Werden die Gegenstände nach 7 Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
  • Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.

Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:

  • Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache müssen Sie ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen. 
  • Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken

In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter dem Abschnitt "Muss ich etwas bezahlen?" 

Ja, Sie zahlen ein Bearbeitungsentgelt, wenn Sie einen verlorenen Gegenstand aus dem Fundbüro zurückbekommen. Die Höhe hängt davon ab, wie Sie Ihren Gegenstand zurückbekommen, zu welcher Fundsachenkategorie er gehört und wie lange er aufbewahrt wurde.

Abholung aus der Fundstelle:

  • Für Ausweis, Schlüssel, Fahrkarte, Zahlungskarte, Brille, medizinische Hilfsmittel oder Stofftier etc. (Grundbedarf) zahlen Sie kein Entgelt.
  • Für Kleidung, Einkaufstüte, kleinere Elektronik oder Sporttasche etc. (Alltagsbedarf) zahlen Sie 10 Euro.
  • Für Smartphone, Geldbeutel, Laptop, Kamera, Reisekoffer, iPad, Tablet etc. oder hohe Bargeldbeträge (Wertsachen) zahlen Sie 15 Euro.

Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal:

  • Sie zahlen das Entgelt für die passende Fundkategorie (siehe oben) plus 10 Euro Bearbeitungsentgelt.

Versand per Post:

  • Sie zahlen 30 Euro für Versand und Verpackung.
  • Für Sperrgut, Wunschtagzustellung oder versicherten Versand zahlen Sie zusätzliche Gebühren.

Versand aus dem zentralen Fundbüro:

  • Sie zahlen 35 Euro. Das beinhaltet Versand, Verpackung und ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro.

Versand ins Ausland:

  • Sie zahlen 20 Euro Bearbeitungsentgelt plus die Versandkosten für das Zielland.

Versand per ic:kurier:

  • Sie können in dringenden Fällen IC-Kurier wählen. Buchen Sie den Versand online unter booking.time-matters.com. Die Gebühren richten sich nach den aktuellen Tarifen von IC-Kurier.

Abweichende Regelungen für die Netze Elbe-Spree und Lausitz (DB Regio AG):

  • Sie zahlen kein Bearbeitungsentgelt, wenn Sie die Fundsache aus Zügen dieser Netze aus der Fundstelle oder aus dem zentralen Fundbüro abholen.
  • Für den Versand im Netz Lausitz sind folgende Zielorte möglich: Servicestellen/Kundendialog DB Regio in Potsdam und Leipzig sowie Reisezentren Cottbus und Leipzig.
  • Für das Netz Elbe-Spree ist ein Versand an die Servicestellen/Kundendialog DB Regio in Potsdam möglich.

Bitte kennzeichnen Sie Ihre Gepäckgegenstände mit Ihrem Namen und einer Kontaktmöglichkeit, damit wir Sie bei Verlust informieren können.

  • Kontaktinformationen auf Ihrem Smartphone u.a. elektronischen Geräten: 
    Hierzu gehen Sie in den Einstellungen Ihres Gerätes auf "Sperrbildschirm" und "Kontaktinformationen". Hier können Sie Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfassen. Auf dem Sperrbildschirm werden nun immer Ihre Kontaktinformationen angezeigt.
  • Befestigen Sie an Ihrem Gepäck (Koffer, Rucksack u.a. Reisetaschen) einen Gepäckanhänger. Dieser sollte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse beinhalten. Kostenlose Gepäckanhänger erhalten Sie an einigen DB Informationen in unseren Bahnhöfen.
  • Legen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen und Vornamen in das Gepäckstück, Kleidungsstück oder in die Handyhülle.

Das Fundsachenmanagement für Fundsachen aus Zügen wird von der DB InfraGO AG im Auftrag der hier genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt:

Züge der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co.KG und Arverio Bayern, Arverio BW, DB Regio AG, DB Fernverkehr AG, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Erzgebirgsbahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Kurhessenbahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH SüdostBayernBahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Westfrankenbahn, Eurobahn – Keolis, Erfurter Bahn GmbH, Eurostar, HLB Hessenbahn GmbH (nur Teilnetz Südhessen-Untermain, Ländchesbahn, RE 98, RE 99, RB 24, RB 45, RB 46, RB 47, RB 48, RB 52 und Mittelhessenexpress), National Express Rail GmbH (NEX), NordBahn, NordWestBahn GmbH (NWB) – (nur Teilnetze Ostwestfalen, Weser Ems und Regio S-Bahn), RheinRuhrBahn (nur Linien RE 14; RB 31, RB 36; RE 44 und S 7), SNCF Voyages Deutschland GmbH, Start GmbH - Taunusnetz, SWEG (Nur Bahnnetzen 8a (Ortenau-S-Bahn und Hermann-Hesse-Bahn), 8b (Europabahn) und 9b (Breisgau-S-Bahn Los 2, Freiburger Y)), trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH, WestfalenBahn GmbH, TRI Train Rental GmbH, Vias Rail GmbH, S-Bahn Dresden, S-Bahn Hamburg, S-Bahn Magdeburg, S-Bahn Mitteldeutschland, S-Bahn München, S-Bahn Rhein-Main, S-Bahn Rhein-Neckar, S-Bahn Rhein-Ruhr, S-Bahn Rostock und S-Bahn Stuttgart, Start Niedersachsen Mitte, Start GmbH Mitteldeutschland.

Wenn Sie Ihren Gegenstand in einem anderen Zug verloren haben, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Bahn in Verbindung.