Warum erstellt die Deutsche Bahn einen Fahrradbeförderungsplan?
Die EU-Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung) nimmt die Interessen der Reisenden mit Fahrrädern besonders in den Blick. Unter anderem können die europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Art. 6 Abs. 5 Verordnung (EU) 2021/782 „die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern“ in Plänen festhalten.
Für Deutschland hat der bundesdeutsche Gesetzgeber diese optionale Regelung zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen zur Pflicht ausgestaltet, und zwar für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland.
Der Entwurf des Fahrradbeförderungsplans von DB Regio AG und DB Fernverkehr AG orientiert sich an einem Leitfaden, den der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) zur Unterstützung im Juni veröffentlicht hat.
Entwurf des Fahrradbeförderungsplans der DB Regio AG und der DB Fernverkehr AG
Ihre Meinung ist uns wichtig
Sie haben Anregungen, Kritik oder möchten zum Entwurf allgemein Rückmeldung geben? Teilen Sie uns gern Ihre Gedanken mit.
Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular. Bitte übermitteln Sie hierbei keine personenbezogenen Daten. Diese werden ignoriert bzw. nach Möglichkeit automatisiert entfernt. Die Einsendefrist endet am 5. September 2025.