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Fahrradbeförderungsplan

Die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG präsentieren Ihnen hier ihren Fahrradbeförderungsplan.

Informationen zum Fahrradbeförderungsplan

Begründung warum ein Fahrradbeförderungsplan erstellt wurde

Die EU-Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung) nimmt die Interessen der Reisenden mit Fahrrädern besonders in den Blick. Unter anderem können die europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Art. 6 Abs. 5 Verordnung (EU) 2021/782 „die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern“ in Plänen festhalten.

Für Deutschland hat der bundesdeutsche Gesetzgeber diese optionale Regelung zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen zur Pflicht ausgestaltet, und zwar für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland.

Mit dem Fahrradbeförderungsplan kommen die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG dieser Aufgabe zur Aufstellung solcher Pläne aus § 10 Abs. 2 AEG nach.

Feedback zum Fahrradbeförderungsplan

Ja, der Entwurf wurde im August 2025 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit und die Fachverbände erhielten die Möglichkeit, uns online Rückmeldung zu geben. Im Anschluss wurde das Feedback evaluiert und der finale Fahrradbeförderungsplan erstellt.