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Benachrichtigungen zur Reise bei geändertem Fahrplan

Sie haben eine Benachrichtigung zu Ihrer Reise erhalten, weil es Änderungen gibt. Hier erfahren Sie, wann Sie eine Benachrichtigung bekommen und welche Möglichkeiten Sie haben.

Gründe, warum Sie eine Benachrichtigung erhalten

  • Aufgrund von Baustellen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen kann es passieren, dass Ihr Zug zu einer geänderten Zeit abfährt oder ankommt. 
  • In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Zug von einem anderen Bahnhof abfährt oder an einem anderen Bahnhof ankommt, zum Beispiel von Frankfurt(Main)Süd statt Frankfurt(Main) Hauptbahnhof. 
  • Auch wenn Ihr Zug ausfällt, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten:

Suchen Sie in der App DB Navigator oder auf bahn.de am gewünschten Tag nach einer Alternative. Zur Alternativensuche gelangen Sie direkt über einen Link in der Benachrichtigungsmail.
In der App DB Navigator können Sie über den Button "Alternativen suchen" ebenfalls alternative Verbindungen finden.

Flexpreisticket

Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (z.B. ICE) auf der gewählten Strecke nutzen, auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Sparpreisticket

Sollte Ihre gebuchte Verbindung nicht mehr möglich sein (Zug- oder Haltausfall), dürfen Sie mit einem anderen Zug fahren.

Auch wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort zu erwarten ist, können Sie die Fahrt mit einem anderen Zug zu Ihrem Ziel fortsetzen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt antreten, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof verringert werden kann.

Was bedeutet aufgehobene Zugbindung?

Nahverkehrsfahrkarte

Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (zum Beispiel RB/RE) auf der gewählten Strecke nutzen.
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (zum Beispiel Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. 
Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z. B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).