Häufige Fragen zu "Baustellen"
Sie haben eine Benachrichtigung erhalten, weil Ihr gebuchter Zug nicht mehr im aktuellen Fahrplan gefunden wurde. Das kann passieren, wenn Ihr Zug zum Beispiel wegen einer Baustelle oder einem unvorhersehbaren Ereignis nicht wie ursprünglich geplant fährt.
Was kann ich in diesem Fall tun?
- Suchen Sie in der Reiseauskunft am gewünschten Tag nach einer Alternative. Den Link dazu finden Sie in der Benachrichtigungs-Mail. Dort sind alle Angaben voreingestellt, sodass Sie leicht eine Übersicht bekommen.
- Haben Sie ein Ticket zum Flexpreis gebucht? Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (z.B. ICE) auf der gewählten Strecke nutzen.
- Haben Sie ein Sparpreis oder Super Sparpreis-Ticket gebucht? Sollten Ihre gebuchte Verbindung ausfallen oder eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort zu erwarten sein, dürfen Sie mit einem anderen Zug (auf der gleichen Strecke) fahren.
- Haben Sie die Benachrichtigung vor dem 1. Geltungstag des Tickets erhalten? Dann können Sie Ihr Ticket auch umtauschen oder stornieren. Es gelten die Umtausch- und Stornierungsbedingungen.
- Nutzen Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs? Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (z.B. RB/RE) auf der gewählten Strecke nutzen.
Diesen Service können Sie für alle Verbindungen nutzen, die mindestens einen Fernverkehrszug (ICE, IC/EC), einen Regional-Express (RE) oder eine Regionalbahn (RB) enthalten. Für den öffentlichen Nahverkehr können Sie keine Benachrichtigungen einrichten.
Aktuelle Alternativen sind alternative Verbindungen für Züge, deren Fahrtzeiten sich aus der aktuellen Verkehrslage ergeben und die der Fahrplan eigentlich nicht vorsieht. Die Gründe dafür können verschieden sein, beispielsweise Unwetter, Baustellen etc.
- Wir richten, wenn möglich, einen Ersatzfahrplan ein, damit Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel kommen
- Einen Ersatzfahrplan gibt es bei überregionalen Einschränkungen im Zugverkehr, z. B. bei Unwetter oder Streiks.
Wir informieren wir Sie über Großbaustellen und Fahrplananpassungen auf der unten verlinkten Seite.
Zugbindung bei Sparpreisen
Sparpreise sind im Fernverkehr an die gebuchten Züge gebunden. Sie müssen die Züge nutzen, deren Zugnummern auf der Fahrkarte stehen. Sie sind an einen festen Zug zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit gebunden.
Für diese Züge gilt die Zugbindung:
- InterCityExpress (ICE)
- Intercity (IC)
- Eurocity (EC)
- Nachtzüge wie EuroNight (EN) oder D-Zug (D)
Für Nahverkehrszüge und Rail & Fly-Tickets besteht keine Zugbindung.
Die Zugbindung ist in folgenden Fällen aufgehoben:
- Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
- mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen
- mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen
- Bei Zugausfall
- Bei Haltausfall
- Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen
- Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt
Ja. Mit Flexpreis-Tickets können Sie auch andere Verbindungen an ihrem gebuchten Reisetag nutzen, solange die "via"-Stationen übereinstimmen (ansonsten ist eventuell ein Aufpreis erforderlich). Bei Bedarf können Sie Ihre Hin- bzw. Rückfahrt auch unterbrechen und am nächsten Tag fortsetzen.
Nein. Bei Spar,- oder Aktionspreisen gilt Ihr Ticket nur für die aufgedruckten Züge.
Die Zugbindung gilt weiterhin. Sie dürfen mit einem zuggebundenen Ticket also keine andere Verbindung wählen.
Unser Tipp: Reservieren Sie frühzeitig. So ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten. Da sich die erwartete Auslastung ändern kann und bei außergewöhnlich hoher Auslastung eine Sitzplatzreservierung nicht mehr möglich ist, empfehlen wir, diese zeitnah zu buchen.
Wenn Sie mit den Zügen vom DB Fernverkehr reisen, haben Sie je nach Umfang und Dauer der Baustelle die Möglichkeit eine Entschädigung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Erstattung aufgrund von Baustellengeschehen um eine Kulanzleistung handelt. Sollten Sie Ihre Möglichkeiten prüfen wollen, nutzen Sie bitte eines unserer Kontaktformulare.
Pausierungen für den ÖPNV sind aufgrund von tariflichen Bestimmungen leider nicht möglich.