Häufige Fragen zu "Barrierefreiheit"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen „B“ vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren. Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Fernverkehrs, dann benötigt das Kind eine Fahrkarte. Das Kind und die Begleitperson reisen in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben.
Die Fahrkarte inklusive kostenfreier Sitzplatzreservierungen für das Kind und die Begleitperson erhalten Sie online über bahn.de, über den DB Navigator, in allen DB Reisezentren sowie über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Ist nur die kostenfreie Reservierung von Sitzplätzen gewünscht, wenden Sie sich bitte an ein DB Reisezentrum oder die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Nahverkehrs und neben dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ liegt auch eine Wertmarke vor, dann dürfen das Kind und die Begleitperson kostenfrei fahren.
Hier finden Sie weitere Informationen für barrierefreies Reisen.
Ist im Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt, dann reist die Begleitperson kostenfrei. Für Reisen ins Ausland ist es erforderlich, dass für die Begleitperson eine kostenfreie Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter“ ausgegeben wird. Diese erhalten Sie in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Mit einem Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr kostenfrei. Daher kann es günstiger sein, die Anfrage und Buchung auf die Fernverkehrsstrecke zu beschränken und die Nahverkehrsstrecke nicht anzugeben. Dies gilt auch für Fähren im Orts- und Nahbereich, die mit einer Wertmarke unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist auch Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" aus und fügen Sie nach der Angebotsauswahl die kostenfreie Sitzplatzreservierung hinzu.
Wenn Sie bei der Ticketbuchung eine weitere mitreisende Person angeben, wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.
Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, G, aG, Gl, H mit Rollstuhlplatz" aus. Der kostenfreie Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.
Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, dann wählen unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei dieser Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich. Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren). Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Wählen Sie beim Ticketkauf zunächst in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" aus und geben Sie Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Nach der Angebotsauswahl können Sie die kostenfreien Sitzplatzreservierungen für sich und Ihre Begleitperson hinzufügen.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.
Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, und Sie zusätzlich auch das Merkzeichen B in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dann wählen unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre kostenfreie Reservierung eines Rollstuhlplatzes und eines kostenfreien Sitzplatzes für Ihre Begleitperson in der Nähe des Rollstuhlplatzes werden Ihnen zugewiesen.
Ja. Als Reisender mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B geben Sie bitte bei der Buchung Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Das teuerste Ticket aller Mitreisenden wird dann automatisch als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt. Für die Begleitperson kann so eine kostenfreie Sitzplatzreservierung mit gebucht werden. Ihre Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt und kann den Komfort Check-in nutzen.
Eine Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B haben und Ihre Begleitperson bei der Online-Buchung als weitere reisende Person angeben, können Sie beide eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen und den Komfort Check-in nutzen.
Mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke reisen Sie im Nahverkehr beide kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich.
Ja. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein, um bei Angabe eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B als kostenfrei reisende Begleitperson berücksichtigt zu werden.
Nein. Begleit- oder Assistenzhunde fahren immer kostenfrei mit. Sie müssen bei der Buchung nicht angegeben werden.
Wenn Sie beim Umsteigen mehr Zeit brauchen, können Sie das bei der Verbindungssuche einstellen:
- Auf bahn.de klicken Sie in der Verbindungssuche auf "Umstiegszeit" und wählen Ihre gewünschte Zeit aus. Das System sucht dann nur Verbindungen mit dieser Umstiegszeit.
- In der App DB Navigator können Sie in der Verbindungssuche unter "Optionen" die Umstiegszeit verändern.
Ja, die Mitnahme eines Hilfsmittels im Zug ist unter Einhaltung von Maximalmaßen möglich.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.
Die Reservierung eines Rollstuhlplatzes für ein Hilfsmittel mit den Maßen bis max. 70 cm x 120 cm und einem Gesamtwicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg ist bei der Ticketbuchung möglich.
Wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" oder "SBA, G, aG, H, Gl mit Rollstuhlplatz" aus. Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.
Folgende Hilfsmittel sind auf dem Rollstuhlplatz zugelassen:
- Manueller Rollstuhl (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 200 kg)
- Elektro-Rollstuhl (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 350 kg)
- Elektro-Mobil (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 350 kg)
- nicht-faltbarer Rollator
- Gehgestelle
- Reha-Buggy / Reha-Kinderwagen
- Kleine Dreiräder (weniger als 120 cm in der Länge und 70 cm in der Breite)
- kurze Laufräder (weniger als 120 cm in der Länge)
Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, dann wählen als Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei der Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Für die Mitnahme eines Hilfsmittels, das größer als 70 cm x 120 cm ist, wenden Sie sich für die Reservierung eines Stellplatzes bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Für die Reservierung eines Rollstuhlplatzes ohne Schwerbehindertenausweis wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wenn Sie einen faltbaren Rollstuhl haben, dann haben Sie folgende Möglichkeiten Ihr Hilfsmittel auf Ihrer Reise in den Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn mitzunehmen:
- Sie benötigen keine Hilfe beim Ein- bzw. Ausstieg und Ihr Rollstuhl ist im Zug zusammengefaltet und im Gepäckregal verstaut, dann dürfen Sie Ihren Rollstuhl kostenfrei mitnehmen.
- Sie benötigen Hilfe beim Ein- und Ausstieg und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl, dann haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.
Die Reservierung eines Rollstuhlplatzes für ein Hilfsmittel mit den Maßen bis max. 70 cm x 120 cm und einem Gesamtwicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg ist bei der Ticketbuchung möglich. Wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, G, aG, H, Gl mit Rollstuhlplatz" aus. Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.
Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben im Schwerbehindertenausweis zusätzlich auch das Merkzeichen B, dann wählen als Ermäßigung “SBA, B mit Rollstuhlplatz” aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei der Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Die Anmeldung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Buchung Ihrer Fahrkarte und der Reservierung Ihrer Rollstuhlplätze. Da jede Hilfeleistung einzeln erbracht wird, ist auch jede Hilfeleistung für den Ein- bzw. Ausstieg für jeden Reisenden einzeln anzumelden.
Als Reisender im Rollstuhl ist es wichtig, dass Sie prüfen,
- ob das Gleis barrierefrei erreichbar ist
(Informationen über die Barrierefreiheit am Bahnhof und die Anwesenheit mobiler Service-Mitarbeitenden und deren Servicezeiten finden Sie auf bahnhof.de) - ob der Einstieg in den Zug selbständig erfolgen kann oder eine Hilfeleistung durch das Zugpersonal erfolgt,
- ob der Einstieg in den Zug nur mit Hilfe durch das Bahnhofspersonal möglich ist.
(Informationen über die Ein- und Ausstiegssituation in den Zug finden Sie auf bahn.de oder im DB Navigator in den Verbindungsdetails unter "Fahrtinformationen".)
Wichtig: Melden Sie jede benötigte Hilfeleistung möglichst bald nach dem Ticketkauf bei der Mobilitätsservice-Zentrale an.
Alternativ können Sie für die Anmeldung Ihrer Reise und Ihres Unterstützungsbedarfs das barrierefreie Online-Formular unter msz.bahnhof.de nutzen. Wichtig: Wenn Sie das Online-Formular nutzen, dann geben Sie uns bitte in allen Anmeldungen unter der abschließenden Frage "Gibt es noch etwas Wichtiges, das Sie uns mitteilen möchten?" an, dass Sie in einer Gruppe reisen und die Anzahl der mitreisenden Personen.
Informationen zu Umtausch und Stornierung finden Sie hier:
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, sagen Sie bitte unbedingt die angemeldeten Hilfeleistungen ab. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mobilitätsservice-Zentrale. So geben Sie anderen Reisenden die Möglichkeit, Unterstützung durch die Mitarbeitenden im Zug beziehungsweise am Bahnhof zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Hilfeleistung nicht automatisch mit der Ticketstornierung erfolgt.
Ihre angemeldete Hilfeleistung ist an eine konkrete Verbindung gebunden. Falls Sie auf eine andere Verbindung ausweichen, denken Sie bitte daran, Ihre Hilfeleistung rechtzeitig über die Mobilitätsservice-Zentrale umzumelden.
Nein, eine Hinterlegung des Schwerbehindertenausweises im DB Kundenkonto ist nicht möglich. Um Ihren Schwerbehindertenausweis anzugeben, wählen Sie diesen in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" aus.
Nein, dies ist nicht möglich, da der Schwerbehindertenausweis keinen Einfluss auf den Preis Ihrer Zeitkarte oder Fahrkarte hat. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem deutschen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. Kaufen Sie sich eine Zeitkarte für den Fernverkehr, können Sie über die Mobilitätsservice-Zentrale oder das DB Reisezentrum die jeweiligen Ermäßigungen (kostenfreie Sitzplätze für Sie und Ihren Begleiter, kostenfreie Reservierung eines Rollstuhlplatzes) erhalten.
Nein, um bei der Ticketbuchung über bahn.de oder die App DB Navigator tarifliche Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen Reisende im Besitz eines deutschen Schwerbehindertenausweises (SBA) mit den Merkzeichen B und/oder G, aG, H, Gl sein.
Über bahn.de oder den DB Navigator ist eine Buchung für Reisen ins Ausland mit Ermäßigungen aufgrund eines Schwerbehindertenausweises aktuell nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Buchung von Auslandsreisen an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wenn Sie bei der Ticketbuchung die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" angeben, bedeutet das, dass Sie einen deutschen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B haben und keinen Rollstuhlplatz benötigen, da Sie ohne ein Hilfsmittel reisen.
Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:
- Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich, welche Sie nach der Angebotsauswahl hinzuwählen können.
- Bei Angabe einer weiteren mitreisenden Person wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Ihr Schwerbehindertenausweis gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorzeigt werden.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.
Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen und zusätzlich auch das Merkzeichen B in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dann wählen als Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus.
Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:
- Einen kostenfreien Stellplatz für Ihr orthopädisches Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass Ihr orthopädisches Hilfsmittel die Abmessung von 120 x 70 cm und ein Gesamtgewicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg nicht überschreiten darf.
- Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich.
- Bei Angabe einer weiteren mitreisenden Person wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
- Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz und die kostenfreie Sitzplatzreservierung für Ihre Begleitperson werden zugewiesen.
- Die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist bei Auswahl dieser Ermäßigung für alle weiteren mitreisenden Personen verpflichtend. Wird für die weiteren mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen eine separate Buchung der Tickets erforderlich.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorzeigt werden.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz bzw. einen Sitzplatz für Ihre Begleitperson benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wenn Sie bei der Ticketbuchung die Ermäßigung "SBA, G, aG, Gl, H mit Rollstuhlplatz" angeben, bedeutet das, dass Sie einen deutschen Schwerbehindertenausweis mindestens mit einem der Merkzeichen G, aG, Gl oder H (ohne Merkzeichen B) haben und mit einem Hilfsmittel reisen, für das Sie einen Rollstuhlplatz benötigen.
Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:
- Einen kostenfreien Stellplatz für Ihr orthopädisches Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass Ihr Hilfsmittel die Abmessung von 120 x 70 cm und ein Gesamtgewicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg nicht überschreiten darf.
- Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich.
- Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.
- Die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist bei Auswahl dieser Ermäßigung für alle mitreisenden Personen verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen eine separate Buchung der Tickets erforderlich.
Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke kostenfrei Zug fahren dürfen, können wir Ihnen für diese kostenfrei befahrenen Strecken leider keine Entschädigung anbieten. Der Grund: Es wurde ja auch kein Fahrpreis gezahlt.
Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben, gelten die Regelungen für die Gesamtstrecke, einschließlich aller kostenfrei genutzten Streckenabschnitte. Die Höhe des Entschädigungsbetrags basiert auf dem Preis der gekauften Fahrkarte und der Gesamtverspätung.
Damit wir den Sachverhalt prüfen können, senden Sie uns alle relevanten Informationen und alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die für die Bearbeitung Ihres Antrags wichtig sein könnten, sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer Wertmarke.
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Digital über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App
Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen angebotene Möglichkeit „Ich möchte meine Belege digital hochladen“ nachdem Sie die Frage erhalten „Wie möchten Sie die Belege einreichen?“
Per Post
Hierfür können Sie unser barrierefreies Formular als pdf nutzen, welches wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung stellen oder Sie schildern uns Ihren Sachverhalt auch ganz einfach formlos in einem Brief an:
DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.
Für kostenfrei Reisende mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke gelten die gleichen Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi und Hotelübernachtungen wie für andere Reisende. Das gilt bei eingetragenem Merkzeichen B auch jeweils für eine Begleitperson.
Verursacht das Eisenbahnunternehmen den Verlust oder die Beschädigung von für die Beförderung zugelassenen Mobilitätshilfen, einschließlich Rollstühlen und Hilfsmitteln oder den Verlust oder die Verletzung von Assistenzhunden, ist Schadensersatz zu leisten.
Um Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Sie können das barrierefreie Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und uns per Post zusenden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte#print
Wenn Sie Ihr Ticket über Ihr DB Kundenkonto gekauft haben bzw. das Ticket oder die Zeitkarte im DB Kundenkonto hinterlegt ist, können Sie Ihre Fahrgastrechte direkt aus dem DB Kundenkonto heraus beantragen. Dazu wählen Sie in Ihrem DB Kundenkonto die Reise/Zeitkarte aus, für die Sie die Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an und folgen Sie den weiteren Schritten.
Für digital gekaufte Tickets, die nicht im DB Kundenkonto hinterlegt sind, können die Fahrgastrechte über die Auftragssuche auf bahn.de beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die Auftragsnummer und den Nachnamen der reisenden Person. Zur Auftragssuche gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bahn.de/buchung/meine-reisen
Eine weitere Option ist es, sich per E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zu wenden. Die Mitarbeitenden nehmen Ihr Anliegen auf und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Erforderlich ist hierfür die Angabe der vollständigen Adresse und/oder Ihrer Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse der MSZ ist: msz@deutschebahn.com
Unter der Telefonnummer 030 586020920 können Sie sich auch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.
Wenn Sie in Zügen des Nah- und Fernverkehrs gereist sind, reichen Sie uns bitte online oder postalisch Ihre Fahrkarte für die Nutzung des Fernverkehrszuges auch sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und eine Kopie Ihrer Wertmarke ein.
Reichen Sie bitte alle Belege (zum Beispiel eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung Ihres Antrags ebenfalls wichtig sein könnten und im direkten Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, mit ein.
Stellen Sie uns ergänzende Informationen zur Verfügung, wodurch die von Ihnen verauslagten Kosten entstanden sind.
Selten kann es vorkommen, dass wegen Verspätungen oder Zugausfall eine Weiterreise technisch oder organisatorisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall gelten die Entschädigungsregelungen ab dem Bahnhof, ab dem die Reise objektiv nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Eine Reise ist nicht barrierefrei, wenn zum Beispiel
- eine angemeldete Hilfeleistung nicht oder zu spät erbracht wird
- Rollstuhlplätze im Zug fehlen
- technische Probleme/Defekte an benötigten Hilfsmitteln (z.B. Aufzug defekt, Tür für den Wagen mit Rollstuhlbereich defekt) aufgetreten sind
- es Serviceeinschränkungen gab (z.B. defektes Universal-WC)
Damit wir den Sachverhalt prüfen können, senden Sie uns alle relevanten Informationen und alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die für die Bearbeitung Ihres Antrags wichtig sein könnten, sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer Wertmarke.
Kulanzleistungen können in begründeten Einzelfällen zusätzlich zu den Ansprüchen aus den Fahrgastrechten gewährt werden.
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Digital über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App
Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen angebotene Möglichkeit „Ich möchte meine Belege digital hochladen“ nachdem Sie die Frage erhalten „Wie möchten Sie die Belege einreichen?“
Per Post
Hierfür können Sie unser barrierefreies Formular als pdf nutzen, welches wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung stellen oder Sie schildern uns Ihren Sachverhalt auch ganz einfach formlos in einem Brief an:
DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Anliegen zur Prüfung an unseren Kundendialog zu senden. Wenn erforderlich, senden wir Ihren Antrag automatisch zur weiteren Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weiter.
Beschwerden DB Fernverkehr betreffend richten Sie bitte an:
DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg
Beschwerden DB Regio betreffend richten Sie bitte an:
DB Regio AG
Kundendialog
Postfach 10 06 07
96058 Bamberg
Bei Fahrkarten mit Zugbindung ((Super) Sparpreis) heben wir in diesem Fall die Zugbindung auf. Das heißt:
- Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket am selben Reisetag
- eine frühere Verbindung oder
- eine spätere Verbindung nutzen.
- Eine „spätere“ Verbindung kann sein
- später am selben Reisetag
- einen Tag später oder
- auch erst in drei Wochen oder
- auch bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum.
Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden neuen Reiseverbindung, zu der wir Ihnen eine Hilfeleistung bestätigen und Reservierungen anbieten können (falls gewünscht). Vorhandene Reservierungen buchen wir kostenfrei für Sie um.
Sie können Hilfe beim Ein-, Um- oder Aussteigen vor der Reise über die Mobilitätsservice-Zentrale anmelden. Die Anmeldung empfehlen wir so früh wie möglich. Die Hilfeleistung wird nicht automatisch mit der Ticketbuchung über bahn.de oder den DB Navigator angemeldet.
Die Anmeldung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Ticketbuchung. Wenn Sie bei Ihrer Reise Unterstützung brauchen, informieren Sie sich vor der Ticketbuchung:
- Über die Barrierefreiheit am Bahnhof und die Anwesenheit mobiler Service-Mitarbeitenden und deren Servicezeiten auf bahnhof.de.
- Über die Ein- und Ausstiegssituation in den Zug auf bahn.de oder im DB Navigator in den Verbindungsdetails unter „Fahrtinformationen“.
Alternativ können Sie sich auch and die Mobilitätsservice-Zentrale wenden.
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, sagen Sie die angemeldeten Hilfeleistungen bitte ab. So können andere mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung erhalten.
Die Stornierung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Ticketstornierung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich vor der Reise an die Mobilitätsservice-Zentrale. Während der Reise fragen Sie den Service im Bahnhof oder das Personal im Zug.
Nein, eine Buchung von Stellplätzen für Rollstühle ist derzeit noch nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mobilitätsservice-Zentrale. Beachten Sie bitte die Bedingungen für die Mitnahme eines Hilfsmittels.
Sie können eine Reise ins Ausland mit Ermäßigung wegen Schwerbehindertenausweis aktuell nicht über bahn.de oder den DB Navigator buchen. Wenden Sie sich dafür an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Ist Ihr Zug mindestens 20 Minuten verspätet, können Sie einen anderen Zug nutzen. Reservierungspflichtige Züge, wie z.B. NightJets oder einige Züge ins Ausland sind hiervon ausgenommen.
Falls Sie das Verkehrsmittel wechseln wollen, also z.B. von einem Nahverkehrszug in einen ICE, IC oder EC, müssen Sie sich dafür zunächst eine passende Fahrkarte kaufen. Anschließend können Sie sich die Kosten von uns erstatten lassen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei.