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Häufige Fragen zu "Online buchen mit Schwerbehindertenausweis"

Mit einem Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr kostenfrei. Daher kann es günstiger sein, die Anfrage und Buchung auf die Fernverkehrsstrecke zu beschränken und die Nahverkehrsstrecke nicht anzugeben. Dies gilt auch für Fähren im Orts- und Nahbereich, die mit einer Wertmarke unentgeltlich genutzt werden dürfen. 

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist auch Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).

Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" aus und fügen Sie nach der Angebotsauswahl die kostenfreie Sitzplatzreservierung hinzu.

Wenn Sie bei der Ticketbuchung eine weitere mitreisende Person angeben, wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung. 

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale. 

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, G, aG, Gl, H mit Rollstuhlplatz" aus. Der kostenfreie Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, dann wählen unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei dieser Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich. Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren). Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale. 

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich und eine Begleitperson (ab 6 Jahren). 

Wählen Sie beim Ticketkauf zunächst in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" aus und geben Sie Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Nach der Angebotsauswahl können Sie die kostenfreien Sitzplatzreservierungen für sich und Ihre Begleitperson hinzufügen.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, und Sie zusätzlich auch das Merkzeichen B in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dann wählen unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre kostenfreie Reservierung eines Rollstuhlplatzes und eines kostenfreien Sitzplatzes für Ihre Begleitperson in der Nähe des Rollstuhlplatzes werden Ihnen zugewiesen.

Ja. Als Reisender mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B geben Sie bitte bei der Buchung Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Das teuerste Ticket aller Mitreisenden wird dann automatisch als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt. Für die Begleitperson kann so eine kostenfreie Sitzplatzreservierung mit gebucht werden. Ihre Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt und kann den Komfort Check-in nutzen.

Eine Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.

Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich. 

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B haben und Ihre Begleitperson bei der Online-Buchung als weitere reisende Person angeben, können Sie beide eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen und den Komfort Check-in nutzen.

Mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke reisen Sie im Nahverkehr beide kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich.

Ja. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein, um bei Angabe eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B als kostenfrei reisende Begleitperson berücksichtigt zu werden.

Nein. Begleit- oder Assistenzhunde fahren immer kostenfrei mit. Sie müssen bei der Buchung nicht angegeben werden.

Wenn Sie beim Umsteigen mehr Zeit brauchen, können Sie das bei der Verbindungssuche einstellen:

  • Auf bahn.de klicken Sie in der Verbindungssuche auf "Umstiegszeit" und wählen Ihre gewünschte Zeit aus. Das System sucht dann nur Verbindungen mit dieser Umstiegszeit.
  • In der App DB Navigator können Sie in der Verbindungssuche unter "Optionen" die Umstiegszeit verändern.
     

Ja, die Mitnahme eines Hilfsmittels im Zug ist unter Einhaltung von Maximalmaßen möglich. 

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. 

Die Reservierung eines Rollstuhlplatzes für ein Hilfsmittel mit den Maßen bis max. 70 cm x 120 cm und einem Gesamtwicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg ist bei der Ticketbuchung möglich.

Wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" oder "SBA, G, aG, H, Gl mit Rollstuhlplatz" aus. Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.

Folgende Hilfsmittel sind auf dem Rollstuhlplatz zugelassen: 

  • Manueller Rollstuhl (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 200 kg)
  • Elektro-Rollstuhl (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 350 kg)
  • Elektro-Mobil (Gesamtgewicht reisende Person + Hilfsmittel max. 350 kg)
  • nicht-faltbarer Rollator 
  • Gehgestelle 
  • Reha-Buggy / Reha-Kinderwagen 
  • Kleine Dreiräder (weniger als 120 cm in der Länge und 70 cm in der Breite) 
  • kurze Laufräder (weniger als 120 cm in der Länge) 

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:4399e104-859a-4020-87ba-cc72e24c3f32/2026_02_18_Leitfaden%20Mitnahme%20orthop%C3%A4discher%20Hilfsmittel.pdf

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, dann wählen als Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei der Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.

Für die Mitnahme eines Hilfsmittels, das größer als 70 cm x 120 cm ist, wenden Sie sich für die Reservierung eines Stellplatzes bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.  

Für die Reservierung eines Rollstuhlplatzes ohne Schwerbehindertenausweis wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.

Wenn Sie einen faltbaren Rollstuhl haben, dann haben Sie folgende Möglichkeiten Ihr Hilfsmittel auf Ihrer Reise in den Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn mitzunehmen:

  • Sie benötigen keine Hilfe beim Ein- bzw. Ausstieg und Ihr Rollstuhl ist im Zug zusammengefaltet und im Gepäckregal verstaut, dann dürfen Sie Ihren Rollstuhl kostenfrei mitnehmen.
  • Sie benötigen Hilfe beim Ein- und Ausstieg und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl, dann haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Die Reservierung eines Rollstuhlplatzes für ein Hilfsmittel mit den Maßen bis max. 70 cm x 120 cm und einem Gesamtwicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg ist bei der Ticketbuchung möglich. Wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, G, aG, H, Gl mit Rollstuhlplatz" aus. Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben im Schwerbehindertenausweis zusätzlich auch das Merkzeichen B, dann wählen als Ermäßigung “SBA, B mit Rollstuhlplatz” aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei der Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
 

Die Anmeldung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Buchung Ihrer Fahrkarte und der Reservierung Ihrer Rollstuhlplätze. Da jede Hilfeleistung einzeln erbracht wird, ist auch jede Hilfeleistung für den Ein- bzw. Ausstieg für jeden Reisenden einzeln anzumelden.

Als Reisender im Rollstuhl ist es wichtig, dass Sie prüfen,

  • ob das Gleis barrierefrei erreichbar ist 
    (Informationen über die Barrierefreiheit am Bahnhof und die Anwesenheit mobiler Service-Mitarbeitenden und deren Servicezeiten finden Sie auf bahnhof.de)
  • ob der Einstieg in den Zug selbständig erfolgen kann oder eine Hilfeleistung durch das Zugpersonal erfolgt, 
  • ob der Einstieg in den Zug nur mit Hilfe durch das Bahnhofspersonal möglich ist. 
    (Informationen über die Ein- und Ausstiegssituation in den Zug finden Sie auf bahn.de oder im DB Navigator in den Verbindungsdetails unter "Fahrtinformationen".) 

Wichtig: Melden Sie jede benötigte Hilfeleistung möglichst bald nach dem Ticketkauf bei der Mobilitätsservice-Zentrale an. 

Alternativ können Sie für die Anmeldung Ihrer Reise und Ihres Unterstützungsbedarfs das barrierefreie Online-Formular unter msz.bahnhof.de nutzen. Wichtig: Wenn Sie das Online-Formular nutzen, dann geben Sie uns bitte in allen Anmeldungen unter der abschließenden Frage "Gibt es noch etwas Wichtiges, das Sie uns mitteilen möchten?" an, dass Sie in einer Gruppe reisen und die Anzahl der mitreisenden Personen.

Informationen zu Umtausch und Stornierung finden Sie hier:

Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, sagen Sie bitte unbedingt die angemeldeten Hilfeleistungen ab. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mobilitätsservice-Zentrale. So geben Sie anderen Reisenden die Möglichkeit, Unterstützung durch die Mitarbeitenden im Zug beziehungsweise am Bahnhof zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Hilfeleistung nicht automatisch mit der Ticketstornierung erfolgt. 

Ihre angemeldete Hilfeleistung ist an eine konkrete Verbindung gebunden. Falls Sie auf eine andere Verbindung ausweichen, denken Sie bitte daran, Ihre Hilfeleistung rechtzeitig über die Mobilitätsservice-Zentrale umzumelden.

Nein, eine Hinterlegung des Schwerbehindertenausweises im DB Kundenkonto ist nicht möglich. Um Ihren Schwerbehindertenausweis anzugeben, wählen Sie diesen in der Verbindungssuche unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" aus.

Nein, dies ist nicht möglich, da der Schwerbehindertenausweis keinen Einfluss auf den Preis Ihrer Zeitkarte oder Fahrkarte hat. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren). 

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem deutschen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. Kaufen Sie sich eine Zeitkarte für den Fernverkehr, können Sie über die Mobilitätsservice-Zentrale oder das DB Reisezentrum die jeweiligen Ermäßigungen (kostenfreie Sitzplätze für Sie und Ihren Begleiter, kostenfreie Reservierung eines Rollstuhlplatzes) erhalten. 

Nein, um bei der Ticketbuchung über bahn.de oder die App DB Navigator tarifliche Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen Reisende im Besitz eines deutschen Schwerbehindertenausweises (SBA) mit den Merkzeichen B und/oder G, aG, H, Gl sein.

Über bahn.de oder den DB Navigator ist eine Buchung für Reisen ins Ausland mit Ermäßigungen aufgrund eines Schwerbehindertenausweises aktuell nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Buchung von Auslandsreisen an die Mobilitätsservice-Zentrale. 

Wenn Sie bei der Ticketbuchung die Ermäßigung "SBA, B ohne Rollstuhlplatz" angeben, bedeutet das, dass Sie einen deutschen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B haben und keinen Rollstuhlplatz benötigen, da Sie ohne ein Hilfsmittel reisen.

Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:

  • Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich, welche Sie nach der Angebotsauswahl hinzuwählen können.
  • Bei Angabe einer weiteren mitreisenden Person wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.

Ihr Schwerbehindertenausweis gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorzeigt werden.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
 

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen und zusätzlich auch das Merkzeichen B in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dann wählen als Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus.

Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:

  • Einen kostenfreien Stellplatz für Ihr orthopädisches Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass Ihr orthopädisches Hilfsmittel die Abmessung von 120 x 70 cm und ein Gesamtgewicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg nicht überschreiten darf.
  • Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich.
  • Bei Angabe einer weiteren mitreisenden Person wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
  • Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz und die kostenfreie Sitzplatzreservierung für Ihre Begleitperson werden zugewiesen.
  • Die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist bei Auswahl dieser Ermäßigung für alle weiteren mitreisenden Personen verpflichtend. Wird für die weiteren mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen eine separate Buchung der Tickets erforderlich.

Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorzeigt werden.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz bzw. einen Sitzplatz für Ihre Begleitperson benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.

Wenn Sie bei der Ticketbuchung die Ermäßigung "SBA, G, aG, Gl, H mit Rollstuhlplatz" angeben, bedeutet das, dass Sie einen deutschen Schwerbehindertenausweis mindestens mit einem der Merkzeichen G, aG, Gl oder H (ohne Merkzeichen B) haben und mit einem Hilfsmittel reisen, für das Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. 

Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:

  • Einen kostenfreien Stellplatz für Ihr orthopädisches Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass Ihr Hilfsmittel die Abmessung von 120 x 70 cm und ein Gesamtgewicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg nicht überschreiten darf.
  • Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich.
  • Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.
  • Die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist bei Auswahl dieser Ermäßigung für alle mitreisenden Personen verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen eine separate Buchung der Tickets erforderlich.