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Was bedeutet die Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz"?

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen und zusätzlich auch das Merkzeichen B in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dann wählen als Ermäßigung "SBA, B mit Rollstuhlplatz" aus.

Sie erhalten damit folgende Ermäßigungen:

  • Einen kostenfreien Stellplatz für Ihr orthopädisches Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass Ihr orthopädisches Hilfsmittel die Abmessung von 120 x 70 cm und ein Gesamtgewicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg nicht überschreiten darf.
  • Eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich.
  • Bei Angabe einer weiteren mitreisenden Person wird diese automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
  • Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz und die kostenfreie Sitzplatzreservierung für Ihre Begleitperson werden zugewiesen.
  • Die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist bei Auswahl dieser Ermäßigung für alle weiteren mitreisenden Personen verpflichtend. Wird für die weiteren mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen eine separate Buchung der Tickets erforderlich.

Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B gilt für die Begleitperson als Fahrtberechtigung. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorzeigt werden.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz bzw. einen Sitzplatz für Ihre Begleitperson benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.