Verspätung oder Zugausfall? So klappt es mit Ihrer Entschädigung
Alles Wichtige rund um Ihre Fahrkarten-Erstattung.
Fast jeder kennt die Situation: Züge kommen aufgrund von Störungen verspätet an, schwere Unwetter verhindern die Weiterfahrt. Die Gründe für Verspätungen oder Zugausfälle sind vielfältig und fordern oft eine gewisse Flexibilität der Reisenden. In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung oder eine vollständige Erstattung des Fahrpreises zu erhalten. Anhand der folgenden Beispiele erfahren Sie, wann Ihnen eine Entschädigung oder wie Sie diese beantragen können. Bitte beachten Sie, dass Anträge bis spätestens bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte eingereicht werden müssen.
Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand von April 2022.
Entschädigung vs. Erstattung
Bei einer Entschädigung erhalten Sie einen Teil der entstandenen Kosten zurück. Bei einer Erstattung handelt es sich um die vollständige Summe. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Fahrgastrechte-Fall handelt (siehe Punkt 3, 4 und 5).
Der Zug hat Verspätung. Was können Sie jetzt tun?
Lösung: Generell erhalten Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent für die einfache Fahrt. Bei einer Fahrkarte, die Hin- und Rückfahrt beinhaltet, wird die Entschädigung auf Grundlage des halben bezahlten Fahrpreises berechnet.
Wie können Sie Ihre Entschädigung beantragen?
Entschädigung online beantragen: „Meine Bahn“-Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator
Wenn Sie Ihre Fahrkarte über Ihr „Meine Bahn“-Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Entschädigung bequem online beantragen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich. Sie können den entsprechenden Fahrgastrechte-Antrag innerhalb Ihres Kundenkontos starten. Wählen Sie dazu einfach in Ihrer Buchungsübersicht die entsprechende Reise aus und klicken Sie innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ an. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Entschädigung per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular
Sie können Ihre Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum oder auf bahn.de. Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun.
Tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift. Bitte legen Sie für die Bearbeitung und Anspruchsprüfung notwendige Belege wie die Originalfahrkarte, eine Kopie Ihrer Zeitkarte, Reservierungen oder auch Taxiquittungen oder Hotelrechnungen bei.
Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt den erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und Details zu den oben skizzierten Antragswegen finden Sie auch auf bahn.de/fahrgastrechte
Sie pendeln zu Ihrem Arbeitsort oder machen mit Ihren Freunden einen Städtetrip oder einen regionalen Ausflug und nutzen dafür eine Zeitkarte. Bei einer Ihrer Fahrten kommt es allerdings zu Verspätungen. Von einem Mitreisenden schnappen Sie die Info auf, dass Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung erhalten können. Stimmt das?
Lösung:
Wenn Sie für Ihre Fahrt eine Zeitkarte für den Fern- und Nahverkehr nutzen (z. B. eine Wochen- / Monatskarte) oder eine BahnCard 100 und eine Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben, erhalten Sie eine pauschale Entschädigung.
Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse).
BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse).
Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse).
Insgesamt werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Da Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, die Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.
Wie können Sie Ihre Entschädigung beantragen?
Ihren Anspruch können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer BahnCard 100 oder Ihrer Streckenzeitkarte geltend machen.
Entschädigung online beantragen: „Meine Bahn“-Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator
Wenn Ihre Streckenzeitkarte in Ihrem „Meine Bahn“-Kundenkonto hinterlegt ist, können Sie Ihre Entschädigung bequem online beantragen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich. Sie können den entsprechenden Fahrgastrechte-Antrag innerhalb Ihres Kundenkontos (Bereich „Fahrgastrechte“) starten. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Anträge für mehrere Fahrten gesammelt einzureichen.
Entschädigung per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular
Sie können Ihre Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum oder auf bahn.de.
Tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift. Bitte legen Sie für die Bearbeitung und Anspruchsprüfung notwendige Belege wie eine Kopie oder (bei digitalen Zeitkarten) einen ausgedruckten Screenshot Ihrer Zeitkarte, Reservierungen oder auch Taxiquittungen oder Hotelrechnungen bei.
Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt den erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und Details zu den oben skizzierten Antragswegen finden Sie auch auf bahn.de/fahrgastrechte
Sie haben eine Jahreskarte (oder BahnCard 100) mit der Sie jeden Tag zur Arbeit fahren. Jedoch hat Sie die Grippe erwischt, sodass Sie drei Wochen krankgeschrieben sind. Da Sie Ihre Jahreskarte in diesem Zeitraum nicht nutzen können, möchten Sie wissen, ob Sie trotzdem den vollen Preis bezahlen müssen.
Lösung: Bei Jahreskarten und Schülermonatskarten im Abo sowie der BahnCard 100 ist eine Erstattung möglich, wenn Sie an mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen krank und damit reiseunfähig sind. Pro Geltungsjahr werden bis zu 60 Krankheitstage, die mit einer Reiseunfähigkeit verbunden sind, berücksichtigt.
Hinweis: Die Erstattung ist nur bei Zeitkarten im Abo möglich. Wenn Sie beispielsweise einmalig ein Monatsticket kaufen, erhalten Sie keine Erstattung.
Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen ein Attest, welches Ihre Krankheit und die damit verbundene Reiseunfähigkeit, bestätigt. Dieses muss spätestens 14 Tage, nachdem Sie ihre Fahrkarte wieder nutzen, beim zuständigen Abo-Center eingereicht werden.
Die richtige Adresse: Das DB Abo-Center erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0180 6 011 066 oder per Post: Postfach 10 10 64, 70009 Stuttgart.
Ihre Bahn Card 100 reichen Sie bitte beim Kundenservice ein. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer BahnCard.
Ihr Zug fällt bereits früh morgens aus oder hat so viel Verspätung, dass Sie trotz Puffer Ihren Termin verpassen würden und diesen besser gleich verschieben. Nun haben Sie keinen Grund mehr, die Reise anzutreten oder brechen diese unterwegs ab. Was können Sie jetzt tun?
Lösung: In diesem Fall ist im Rahmen der Fahrgastrechte eine gebührenfreie Erstattung möglich. Voraussetzung: Es wird eine Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten erwartet, auch wenn Sie mit einer alternativen Verbindung fahren würden. In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Sie können sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind.
Ist die Weiterreise für Sie nicht mehr sinnvoll und Sie brechen die Reise ab, können Sie zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wie können Sie Ihre Erstattung beantragen?
Entschädigung online beantragen: „Meine Bahn“-Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator
Wenn Sie Ihre Fahrkarte über Ihr „Meine Bahn“-Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Entschädigung bequem online beantragen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich. Sie können den entsprechenden Fahrgastrechte-Antrag innerhalb Ihres Kundenkontos starten. Wählen Sie dazu einfach in Ihrer Buchungsübersicht die entsprechende Reise aus und klicken Sie innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ an. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Entschädigung per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular
Sie können Ihre Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum oder auf bahn.de. Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun.
Tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift. Bitte legen Sie für die Bearbeitung und Anspruchsprüfung notwendige Belege wie die Originalfahrkarte, eine Kopie Ihrer Zeitkarte, Reservierungen oder auch Taxiquittungen oder Hotelrechnungen bei.
Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt den erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und Details zu den oben skizzierten Antragswegen finden Sie auch auf bahn.de/fahrgastrechte
Eventuell fällt Ihr Zug nicht früh morgens, sondern spät abends bei Ihrer Heimreise aus, sodass es keine Verbindungen mehr gibt und Sie alternative Verkehrsmittel nutzen oder vor Ort übernachten müssen. Wer übernimmt hier die Kosten?
Lösung: Sind Sie gezwungen auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen, werden Ihnen die Kosten bis max. 80 Euro ersetzt. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Eine planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof oder
der Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.
Ist eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder zumutbar, beispielsweise aufgrund der späten Uhrzeit, werden Ihnen die Kosten für eine Übernachtung ebenfalls erstattet.
In beiden Fällen gilt: Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Ihnen die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Versuchen Sie deshalb immer vorab mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum zu sprechen.
Wie können Sie Ihre Erstattung beantragen?
Entschädigung online beantragen: „Meine Bahn“-Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator
Wenn Sie Ihre Fahrkarte über Ihr „Meine Bahn“-Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Entschädigung bequem online beantragen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich. Sie können den entsprechenden Fahrgastrechte-Antrag innerhalb Ihres Kundenkontos starten. Wählen Sie dazu einfach in Ihrer Buchungsübersicht die entsprechende Reise aus und klicken Sie innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ an. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Entschädigung per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular
Sie können Ihre Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum oder auf bahn.de. Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun.
Tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift. Bitte legen Sie für die Bearbeitung und Anspruchsprüfung notwendige Belege wie die Originalfahrkarte, eine Kopie Ihrer Zeitkarte, Reservierungen oder auch Taxiquittungen oder Hotelrechnungen bei.
Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt den erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an:
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Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und Details zu den oben skizzierten Antragswegen finden Sie auch auf bahn.de/fahrgastrechte
Sie haben eine Fahrt am Freitagnachmittag gebucht. Um nicht stehen zu müssen, haben Sie sich extra einen Sitzplatz reserviert. Der Zug fährt ein, doch was fehlt? Der Wagen mit Ihrem reservierten Platz.
Hin und wieder kommt es vor, dass reservierte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden können. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Reservierungskosten. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.
Wie können Sie Ihre Erstattung beantragen?
Wenn Sie Ihrer Fahrkarte/Ihre Reservierung über Ihr „Meine Bahn“-Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Entschädigung bequem online beantragen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich. Wählen Sie hierzu zunächst in Ihrem Kundenkonto die Hauptfahrkarte zu Ihrer Reise aus und starten Sie den Online-Antrag. Wenn Sie keine sonstigen Beeinträchtigungen (z.B. Verspätung) hatten, geben Sie „Verspätung unter 60 Minuten“ an. Im nächsten Schritt erscheint ein neues Hinweisfeld mit dem folgenden Satz: „Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“. Klicken Sie hier das entsprechende Kästchen an und folgen Sie den weiteren Schritten.
Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Verkaufsstelle wenden oder das Fahrgastrechte-Formular verwenden. Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt den erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und Details zu den oben skizzierten Antragswegen finden Sie auch auf bahn.de/fahrgastrechte