Ihre Rechte als unser Fahrgast
Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wie und wo Sie diese beantragen.
Sie können bei uns Ihre Fahrgastrechte für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzüge.
So können Sie Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen...
Entschädigung online über Ihr Kundenkonto beantragen
In 3 Schritten digital zur Entschädigung:
Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.
Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht ("Alle Buchungen anzeigen" auf www.bahn.de beziehungsweise "Meine Tickets" im DB Navigator) die entsprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an.
Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus. Unter dem Punkt "Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100" klicken Sie auf "Entschädigung beantragen".
Sie werden ab hier Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen
In 4 Schritten per Fahrgastrechte-Formular zur Entschädigung:
Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun. Bitte beachten Sie, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.
Sollten Sie keine Bestätigung erhalten haben, ist dies kein Problem. Ihr Fahrgastrechte-Antrag wird auch ohne diese Bestätigung im Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet.
Nachdem Ihre Verspätung auf dem Formular bestätigt wurde, tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift.
Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie dazu auch unten stehende Hinweise.
Bringen Sie bitte folgende Belege mit:
- für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder eine Kopie Ihrer Fahrkarte/Zeitkarte
- für Erstattungen die Originalbelege (z.B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise oder bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten sowie für den Fall, dass Ihnen für die Nutzung eines anderen Zuges, eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtungen Kosten entstanden sind)
- Bestätigung Ihrer Verspätung
Bei Abwicklung über das Servicecenter Fahrgastrechte vergessen Sie bitte nicht, Ihre Adresse - und falls Sie eine Überweisung wünschen, Ihre Bankverbindung - anzugeben. Darüber hinaus erleichtert es die Bearbeitung, wenn Sie eine Rufnummer zur Klärung möglicher Rückfragen hinterlassen.
Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihrer Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag (ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten).
Ist alles komplett? Dann geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular mitsamt der erforderlichen Unterlagen in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.
Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet.
Beachten Sie die Sonderfälle, in denen Ihr Antrag nur über das Servicecenter und nicht in einem Reisezentrum bearbeitet werden kann!
Was sind Fahrgastrechte?
Bei Fahrgastrechten handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit 2009, als die "europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft trat. Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.