Häufige Fragen zu "VGN"
Deutschland-Ticket im VGN
- Preis: 63 Euro im monatlichen Abo
- Monatlich kündbar
- Deutschlandweit 2. Klasse im Nahverkehr
- Personenbezogen, nicht übertragbar
- Online erhältlich (Handy-Ticket)
JahresAbo
- Unbegrenzte Mobilität - persönliches Abo gilt im gewünschten Geltungsbereich für beliebig viele Fahrten in Nahverkehrszügen, Bussen und Straßenbahnen
- Unschlagbar günstig - 12 Monate fahren aber nur ca. 10 Monate bezahlen (Vergleich Solo 31)
- Bargeldlos - Abbuchung in 12 Monatsraten einfach per Bankeinzug
- Fair - kündigen Sie innerhalb des ersten Jahres wird Ihnen nur die Differenz der genutzten Monate zur Solo 31 in Rechnung gestellt. Ab dem 2. Jahr verzichten wir darauf komplett
9-Uhr-JahresAbo
- Unbegrenzte Mobilität in den Städten Nürnberg/Fürth/Stein (Zonen 100/200) von Montag bis Freitag 9 Uhr und am Wochenende bzw. Feiertag den ganzen Tag
- Unschlagbar günstig: Aufgrund der zeitlichen Einschränkung können wir Ihnen einen sehr günstigen Abo Preis bieten
- Bargeldlos - Abbuchung in 12 Monatsraten einfach per Bankeinzug
- Fair - kündigen Sie innerhalb des ersten Jahres wird Ihnen die Differenz der genutzten Monate zur 9-Uhr-MobiCard der Tarifstufe A in Rechnung gestellt. Ab dem 2. Jahr verzichten wir darauf komplett
JahresAboPlus
- Unbegrenzte Mobilität - persönliches Abo gilt im gewünschten Geltungsbereich für beliebig viele Fahrten in Nahverkehrszügen, Bussen und Straßenbahnen
- Unschlagbar günstig - 12 Monate fahren aber nur 10 Monate bezahlen (Vergleich 31-Tage MobiCard)
- Bargeldlos - Abbuchung in 12 Monatsraten einfach per Bankeinzug
- Fair - kündigen Sie innerhalb des ersten Jahres wird Ihnen nur die Differenz der genutzten Monate zur 31-Tage MobiCard in Rechnung gestellt. Ab dem 2. Jahr verzichten wir darauf komplett
- Gemeinsam unterwegs - von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig kostenfrei bis zu 6 Personen - davon sogar 2 Erwachsene - mitnehmen
365-Euro-Ticket VGN für Schüler:innen und Azubis gilt
- nur zusammen mit dem »Verbundpass Schülerinnen, Schüler und Auszubildende« (Achtung: bei manchen elektronischen Tickets ist der Verbundpass integriert),
- nur für die Person, auf die der Verbundpass ausgestellt ist,
- für ein ganzes Jahr,
- in allen Verkehrsmitteln wie Bussen, Regionalzügen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen
- im Zug in der 2. Klasse,
- unabhängig der eingetragenen Tarifzonen im gesamten Verbundgebiet für beliebig viele Fahrten.
Das 365-Euro-Ticket VGN ist ein Angebot für Schüler:innen und Azubis
- nur zusammen mit dem »Verbundpass Schülerinnen, Schüler und Auszubildende« (Achtung: bei manchen elektronischen Tickets ist der Verbundpass integriert),
- nur für die Person, auf die der Verbundpass ausgestellt ist,
- für ein ganzes Jahr,
- in allen Verkehrsmitteln wie Bussen, Regionalzügen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen
- im Zug in der 2. Klasse,
- unabhängig der eingetragenen Tarifzonen im gesamten Verbundgebiet für beliebig viele Fahrten.
Mit dem JahresAboPlus können Sie bis zu 5 Personen (davon 1 Person ab 18) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr oder rund um die Uhr am Wochenende und an Feiertagen mitnehmen. Anstelle von 2 Personen können auch 2 Fahrräder mitgenommen werden.
Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.
Das Ticket bekommen Sie ausschließlich als Handy-Ticket
Für Schüler:innen und Auszubildende (nicht für Student:innen) mit einem Verbundpass(-antrag) des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)
Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.
Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.
Der Gültigkeitsbeginn kann zum 1. eines jeden Kalendermonats gewählt werden.
Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die Gültigkeit des gesonderten Verbundpass.
Ein Verbundpassantrag für Personen ab 15 Jahren muss bei der Bestellung als Nachweis der Berechtigung (Schulbescheinigung) nachgewiesen werden oder es kann ein gültiger Verbundpass mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten vorgelegt werden.