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Häufige Fragen zu "Digitale BahnCard 100"

Ja, Sie wählen den gewünschten 1. Geltungstag und ab diesem Datum können Sie die digitale BahnCard 100 direkt in der App DB Navigator nutzen. Die Bearbeitungsfrist von 12 Tagen entfällt.

Bitte beachten Sie: ab 3 Tagen vor Gültigkeitsbeginn Ihrer digitalen BahnCard 100 können Sie diese mit Ihrem Smartphone verknüpfen, spätestens jedoch vor Ihrem Reiseantritt. Erst nach der Verknüpfung ist der QR-Code der digitalen BahnCard 100 im DB Navigator verfügbar. Diesen benötigen Sie bei der Ticketkontrolle.

Sie finden Ihre digitale BahnCard 100 und das zusätzliche Deutschland-Ticket im eingeloggten Zustand in der App DB Navigator im Menübereich "Reisen" unter "Zeitkarten & Abos".

Sollten Sie Ihre BahnCard 100 nicht direkt sehen, wischen Sie einfach im Bereich "Zeitkarten & Abos" von rechts nach links bis Sie zu Ihrer gewünschten BahnCard 100 gelangen. Indem Sie diese antippen, können Sie den QR-Code der digitalen BahnCard 100 im DB Navigator jederzeit aufrufen. Diesen benötigen Sie bei der Ticketkontrolle.

Bitte denken Sie daran, Ihre digitale BahnCard 100 vor dem Reiseantritt mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen. Gehen Sie genauso für das zusätzliche Deutschland-Ticket vor.

Nein, die digitale BahnCard 100 können Sie aus Sicherheitsgründen jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig speichern und nutzen.

Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre digitale BahnCard 100 vor Reiseantritt mit Ihrem Smartphone verknüpft ist.

Ab 3 Tagen vor Gültigkeitsbeginn Ihrer digitalen BahnCard 100 können Sie diese mit Ihrem Smartphone verknüpfen, spätestens jedoch vor Ihrem Reiseantritt.

Tippen Sie im Menübereich "Reisen" unter "Zeitkarten & Abos" auf Ihre BahnCard 100. Jetzt können Sie Ihre BahnCard 100 verknüpfen, indem auf den Button "Mit diesem Gerät verknüpfen" tippen.

Erst nach der Verknüpfung ist der QR-Code der digitalen BahnCard 100 in der App DB Navigator verfügbar. Diesen benötigen Sie bei der Ticketkontrolle. Sie können den Code jederzeit aufrufen, indem Sie die BahnCard 100 im Menübereich "Reisen" unter "Zeitkarten & Abos" antippen.

Ihre BahnCard 100 als Jahreskarte können Sie während der Gültigkeit selbst dreimal mit einem anderen Gerät verknüpfen. Das gilt auch für das zusätzliche digitale Deutschland-Ticket. Bei einer Probe BahnCard 100 und dem zusätzlichen digitalen Deutschland-Ticket ist das einmal während der Gültigkeit möglich. Dabei können die BahnCard 100 und das Deutschland-Ticket unabhängig voneinander auf unterschiedlichen Geräten verknüpft werden.

Nein, Sie können Ihre digitale BahnCard 100 und das zusätzliche digitale Deutschland-Ticket auch getrennt voneinander auf unterschiedlichen Geräten verknüpfen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den BahnCard Service.

Ihre BahnCard 100 wird mit Ihrem mobilen Endgerät, zum Beispiel mit einem Smartphone, fest verknüpft. ​

Ab 3 Tagen vor Gültigkeitsbeginn Ihrer digitalen BahnCard 100 können Sie diese mit Ihrem Smartphone verknüpfen, spätestens jedoch vor Ihrem Reiseantritt. Das gleiche gilt für Ihr zusätzliches kostenfreie Deutschland-Ticket. 

Sie haben Fragen zur Gerätebindung? Rufen Sie gerne unter 030 2970 an.

Halten Sie bitte Ihre BahnCard-Nummer bereit. 

Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Eingang. Sie haben von uns direkt nach Kauf der BahnCard 100 eine Nachricht mit dem Betreff "Wichtige Informationen zu Ihrer digitalen BahnCard" erhalten. Dort ist ein Link zur Aktivierung Ihrer BahnCard 100 enthalten.

Bitte rufen Sie diesen auf und folgen Sie den erforderlichen Schritten. Anschließend finden Sie Ihre BahnCard 100 in der App DB Navigator im Menübereich Reisen" (Meine Reisen) unter Zeitkarten & Abos".

Der Kauf einer BahnCard 100 ist nur mit einem DB Kundenkonto auf bahn.de möglich. Für das Anlegen eines DB Kundenkontos ist die Angabe einer gültigen, persönlichen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese benötigen wir zudem, um Ihnen die vertraglich notwendige Kommunikation zu übermitteln, zum Beispiel Informationen zur Nutzung Ihrer digitalen BahnCard oder die Buchungsbestätigung nach Kauf der BahnCard. Zu Werbezwecken werden die Daten ohne weitere Einwilligung nicht genutzt.