Das Wichtigste in Kürze
FAQ zu Reisen mit Kindern ab 6 Jahre
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre fahren in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahre kostenfrei, müssen aber bei Buchung angegeben werden. Bis zu vier Kinder können pro Ticket mitfahren. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Bei Reisen ausschließlich im Nahverkehr gilt in der Regel eine kostenfreie Mitnahme für bis zu 3 Kinder. Bei Landes- und Verbundtarifen kann es Abweichungen von dieser Regelung geben.
Ein Online-Ticket bzw. Handy-Ticket kann für bis zu 5 Personen (maximal 4 Kinder) gebucht werden. Familien mit mehr Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre erhalten im DB Reisezentrum die DB Familienkarte.
Bei Reisen nach Österreich fahren Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mit. Sie müssen dabei ein grenzüberschreitendes Ticket lösen und die mitfahrenden Kinder müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein.
Besitzer einer BahnCard 100 können bis zu 4 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitnehmen. Eine Sitzplatzreservierung ist jedoch kostenpflichtig.
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen „B“ vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren. Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Fernverkehrs, dann benötigt das Kind eine Fahrkarte. Das Kind und die Begleitperson reisen in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben. Sie erhalten diese in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Nahverkehrs und neben dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ liegt auch eine Wertmarke vor, dann dürfen das Kind und die Begleitperson kostenfrei fahren.
Hier finden Sie weitere Informationen für bearrierefreies Reisen.
Ist im Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt, dann reist die Begleitperson kostenfrei. Für Reisen ins Ausland ist es erforderlich, dass für die Begleitperson eine kostenfreie Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter“ ausgegeben wird. Diese erhalten Sie in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.