Häufige Fragen zu "Ermäßigte BahnCard"

Ja, die ermäßigte BahnCard verlängert sich immer automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die Folgekarte ist entweder eine reguläre oder ermäßigte BahnCard bzw. eine My BahnCard oder Senioren BahnCard der 1. bzw. 2. Klasse. Bei Rückfragen wenden Sie sich schriftlich an den BahnCard Service. E-Mail: BahnCard-service@bahn.de

Eine ermäßigte BahnCard 25/50 erhalten:

  • Personen, die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente beziehen
  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70

Die Ermäßigungsberechtigung müssen Sie durch einen amtlichen Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis) belegen. Kunden, die unter 27 Jahre alt sind, erhalten automatisch die My BahnCard.

Die ermäßigte BahnCard 25/50 hat ab dem 1. Geltungstag eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse. Die BahnCard 50 können Sie ermäßigt für 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse erwerben.

Die ermäßigte BahnCard 25/50 ist erhältlich in DB Reisezentren und Agenturen der Deutschen Bahn oder online.

Mit der ermäßigten BahnCard 25 erhalten Sie einen BahnCard-Rabatt in Höhe von 25 Prozent auf die Spar-, Spar- und Flexpreise innerhalb Deutschlands in der entsprechenden Wagenklasse.

Die ermäßigte BahnCard 50 berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme eines BahnCard-Rabattes in Höhe von 50 Prozent auf die Flexpreise sowie 25 Prozent Rabatt auf die Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands in der entsprechenden Wagenklasse.

Dabei können Sie den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter: https://www.bahn.de/agb