Häufige Fragen zu "E-Rechnungen"
Die Umstellung erfolgt im 4. Quartal 2026 und damit vor dem gesetzlichen Stichtag am 1. Januar 2027.
Alle Rechnungen für sämtliche Leistungen und Produkte, die Sie von der Deutschen Bahn erhalten, werden künftig automatisch als E-Rechnung bereitgestellt – unabhängig vom Produktbereich.
Sie erhalten die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Dieses Format besteht aus einem PDF mit eingebetteter XML-Datei. Die Dateiendung bleibt ".pdf". Das ZUGFeRD-Format erfüllt die europäische Norm EN 16931.
Die XML-Struktur enthält alle bereits heute auf dem PDF-Rechnungsdokument enthaltenen Informationen und stellt eine ordentliche Rechnung im Sinne von §14 UstG dar.
Sie erhalten die elektronische Rechnung wie bisher per E-Mail.
Sie können die E-Rechnung alternativ über "Meine Reisen" im bahn.business Portal oder in der App DB Navigator herunterladen.
Die Leistungsbeschreibungen der E-Rechnungen entsprechen inhaltlich den bisherigen PDF-Rechnungen.
Bei Bedarf können wir elektronische Beispielrechnungen voraussichtlich im 3. Quartal 2026 zur Verfügung stellen.
Ja, die Umstellung auf E-Rechnungen erfolgt spätestens zum 1. Januar 2027 durch die jeweiligen Anbieter. Da diese Anbieter Ihnen gegenüber als Rechnungsaussteller fungieren, sind sie für die inhaltliche und technische Ausgestaltung zuständig.