Kann ich im VBB mein Fahrrad mitnehmen?

Ja. Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (darüber entscheidet das Personal). Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht.
Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die Mitnahme. Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VBB.

Bitte beachten Sie: Tickets für das Fahrrad gibt es nicht über die App "DB Navigator". Bitte lösen Sie diese am DB Automaten vor Ort.