Teilnahmebedingungen des Kundenbindungsprogramms BahnBonus

Gültig ab 12. Juni 2022

1.1 Mit dem BahnBonus Programm bieten wir ein Loyalitätsprogramm zur Belohnung der Kundentreue. Wir, das ist die DB Fernverkehr AG, Europa-Allee 78-84 in 60486 Frankfurt am Main. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen des BahnBonus Programms der DB Fernverkehr AG.

1.2 Als Teilnehmer:in am BahnBonus Programm haben Sie die Möglichkeit, BahnBonus Prämienpunkte und BahnBonus Statuspunkte zu sammeln. Eine Übersicht über das BahnBonus Programm finden Sie unter BahnBonus

1.3 Wir unterscheiden zwischen BahnBonus Prämienpunkten und BahnBonus Statuspunkten. BahnBonus Prämienpunkte können gegen BahnBonus Prämien eingelöst werden. BahnBonus Statuspunkte dienen zum Erreichen bestimmter Statuslevel und berechtigen zur Inanspruchnahme damit verbundener Statusleistungen.

1.4 Eine Einlösung von BahnBonus Statuspunkten in BahnBonus Prämien oder ein Umtausch in BahnBonus Prämienpunkte ist nicht möglich. Das gilt auch umgekehrt.

1.5 BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte sind personengebunden und deshalb nicht übertragbar. Ebenso sind BahnBonus Prämienfahrkarten grundsätzlich nicht übertragbar, es sein denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, die ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum haben. Die Teilnahme am BahnBonus Programm ist kostenlos.

2.2 Für die Teilnahme am BahnBonus Programm ist Ihre Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung müssen Sie Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum mitteilen. 

2.3 Nach erfolgreicher Anmeldung zum BahnBonus Programm erhalten Sie mit der zugesandten Anmeldebestätigung Ihre persönliche BahnBonus Nummer. Zusätzlich zur BahnBonus Nummer bekommen Sie auch Ihre BahnBonus Karte zugesendet.. Auf der BahnBonus Karte ist die BahnBonus Nummer ebenfalls vermerkt. Sie dient zur Legitimation bei der Inanspruchnahme von BahnBonus Prämien-Freifahrten. Die Zusendung der BahnBonus Karte entfällt für Besitzer einer gültigen BahnCard, da die BahnCard die Funktion der BahnBonus Karte nach erfolgreicher Anmeldung zum BahnBonus Programm übernimmt. Ihre BahnBonus Nummer steht Ihnen nach Anmeldung in der BahnBonus App ebenfalls als digitale BahnBonus Karte in der BahnBonus App zur Verfügung. Diese digitale BahnBonus Karte können sie ebenfalls zur Legitimation bei der Inanspruchnahme von BahnBonus Prämien-Freifahrten einsetzen. Die BahnBonus App können Sie in den gängigen App-Stores kostenlos herunterladen. 

3.1 Für die Nutzung des BahnBonus Programms müssen Sie angemeldet sein und Ihre BahnBonus Nummer erhalten haben. Diese finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung auf Ihrer (digitalen) BahnBonus Karte bzw. BahnCard und in Ihrer Anmeldebestätigung (siehe Ziffer 2.3).


3.2 Für die Nutzung des BahnBonus Programms steht Ihnen ebenfalls die kostenlose BahnBonus App zur Verfügung. Diese können Sie in den gängigen App-Stores kostenlos herunterladen. Sie können das BahnBonus Programm zudem auch online nutzen.


3.3 Den aktuellen Stand Ihrer BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte können Sie jederzeit über die BahnBonus App einsehen, auf unserer Website finden oder telefonisch beim kostenlosen BahnBonus Service unter 030-2970 erfragen. Zudem informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über Ihren aktuellen Punktestand. 

4.1 Als BahnBonus Teilnehmer:in erhalten Sie mit dem Kauf von sammelfähigen Angeboten der DB Fernverkehr AG (z.B. Fahrkarten, BahnCards) sowohl BahnBonus Prämien- als auch BahnBonus Statuspunkte. 

4.2 Für jeden EURO Umsatz bekommen Sie je einen BahnBonus Prämien- und je einen BahnBonus Statuspunkt gutgeschrieben. Es wird der auf volle EUR aufgerundete Preis des sammelfähigen Angebotes der DB Fernverkehr AG zugrunde gelegt. Eine Gutschrift beider BahnBonus Punktearten ist ab einem Mindestumsatz von 5 Euro je sammelfähiger Transaktion möglich. 

4.3 Sie entscheiden in Ihrem Kundenkonto, ob Sie bei jeder sammelfähigen Transaktion automatisch BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten (bei Neuanmeldungen zum BahnBonus Programm ist das automatische Sammeln voreingestellt, kann aber deaktiviert werden). Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, bei jeder sammelfähigen Transaktion individuell für diese Transaktion auszuwählen, ob Sie BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten oder nicht. Beim Kauf von Fahrkarten im Abonnement (DB Jobtickets und DB Jahreskarten) werden BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte immer automatisch gutgeschrieben. Eine Abwahl ist nicht möglich.

4.4 In bestimmten Fällen erhalten Sie für besondere Aktionen abweichende BahnBonus Prämien- und/oder BahnBonus Statuspunkte. Über solche Aktionen informieren wir Sie auf BahnBonus, über die BahnBonus App, per Brief oder E-Mail.

4.5 Sind Reisender und Buchender nicht identisch, kann nur der Reisende, sofern er selbst Teilnehmer am BahnBonus Programm ist, die Punkte gutgeschrieben bekommen.

4.6 Zusätzlich können Sie BahnBonus Prämienpunkte auch bei Mobilitäts- und Reisedienstleistern der DB und bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen sammeln. Das Sammeln von BahnBonus Statuspunkten ist in diesen Fällen nicht möglich. 

4.7 Das Sammeln von BahnBonus Prämienpunkten ist auch beim Einsatz der BahnCard Kreditkarte möglich, solange die BahnCard Kreditkartenfunktion von der Commerzbank noch angeboten wird. Das Sammeln von BahnBonus Statuspunkten ist mit der BahnCard Kreditkarte nicht möglich.

4.8 Eine Übersicht über Ihre Sammelmöglichkeiten finden Sie unter Bonuspunkte sammeln

4.9 Wir behalten uns vor, Ihr BahnBonus Punktekonto auf die Einhaltung der Sammelbedingungen zu prüfen. 

5.1 Für sammelfähige Angebote der DB Fernverkehr werden Ihnen die BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte in der Regel 3 Tage nach dem Kauf der Fahrkarte bzw. BahnCard gutgeschrieben. Bei Fahrkarten erfolgt die Gutschrift aber frühestens zum 1. Geltungstag der Fahrkarte bzw. BahnCard. Im Einzelfall kann es zu zeitlichen Verzögerungen der Gutschrift kommen. 

5.2 Die Gutschrift von BahnBonus Prämienpunkten, die Sie bei Mobilitäts- und Reisedienstleistern der DB, bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen und mit der BahnCard Kreditkarte gesammelt haben, erfolgt in der Regel einen Monat später.

5.3 Eine rückwirkende Gutschrift von BahnBonus Prämien- und/oder BahnBonus Statuspunkten, wenn der Teilnehmer z.B. seine BahnBonus Nummer beim Erwerb nicht angegeben hat, erfolgt nicht.

BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte können nicht auf eine andere Person übertragen werden. Auch die Übertragung auf eine andere Person, die selbst Teilnehmer:in am BahnBonus Programm ist, ist ausgeschlossen.

7.1 Ihre gesammelten BahnBonus Prämienpunkte verfallen drei Jahre nach ihrer Gutschrift zum Quartalsende, wenn Sie diese nicht bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine BahnBonus Prämie eingelöst haben. 


7.2 Sind Sie zu diesem Zeitpunkt Inhaber:in einer BahnCard Kreditkarte, wird die fällige Löschung von nicht eingelösten BahnBonus Prämienpunkten für die Dauer der Laufzeit der BahnCard Kreditkarte ausgesetzt. Sobald Ihr BahnCard-Vertrag mit Kreditkartenfunktion durch Kündigung Ihrerseits endet, verfallen die noch nicht eingelösten, löschungsreifen BahnBonus Prämienpunkte, deren Verfall für die Dauer dieses Vertrages gehemmt war, zum nächsten Quartalsende, es sei denn, Sie sind zum Zeitpunkt dieses Quartalsendes wieder Inhaber eines neuen Bahncard-Vertrags mit Kreditkartenfunktion. In diesem Fall wird die Löschung von nicht eingelösten, löschungsreifen BahnBonus Prämienpunkten wiederum für die Dauer des neuen Bahncard-Vertrags mit Kreditkartenfunktion ausgesetzt. 


7.3 Ihre gesammelten BahnBonus Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift. 

7.4 Wenn Sie eine Fahrkarte stornieren, für die Sie beim Kauf BahnBonus Prämien- und/oder Statuspunkte gutgeschrieben bekommen haben, werden diese Punkte im Nachhinein storniert.

7.5 BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte werden (ggf. anteilig) storniert, wenn Sie die Erstattung Ihrer Fahrkarte im Rahmen von Fahrgastrechten beantragen oder nach einem BahnCard 25/50-Kauf diesen Vertrag wirksam im Wege des Fernabsatzes widerrufen.

8.1 Sie können die Teilnahme am BahnBonus Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen wie folgt ordentlich kündigen:

8.2 Mit Zugang Ihrer Kündigung bei uns verfallen alle angesammelten BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte und es können keine neuen Punkte gesammelt werden. Sollten Sie im Besitz eines Statuslevels sein, verlieren Sie dieses durch Ihre Kündigung.

8.3 Eine ordentliche Kündigung durch uns ist mit einer Frist von 12 Monaten möglich. Während dieser Kündigungsfrist können Sie sowohl neue BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte sammeln als auch BahnBonus Prämienpunkte einlösen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist verfallen dann jedoch alle noch bestehenden BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte.

8.4 Unabhängig von der genannten ordentlichen Kündigung durch Sie oder uns können beide Vertragspartner aus wichtigem Grund eine außerordentliche Kündigung in Textform (z.B. als E-Mail) aussprechen. 
Ein wichtiger Grund liegt dabei für uns insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • schwerwiegender Verstoß des Teilnehmers gegen diese BahnBonus Teilnahmebedingungen
  • Missbrauch oder Manipulationen des BahnBonus Programms 
  • wesentliche Falschangaben des Teilnehmers

8.5 Außer in den Fällen von §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. 

8.6 Im Fall der außerordentlichen Kündigung eines Vertragspartners verfallen Ihre BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, es sei denn Ihre BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte verfallen vorher schon aufgrund Zeitablaufs gemäß Nr. 7.

9.1 Die Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten für Bahn Sach- und Spendenprämien sind in den „Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten“ geregelt. Hier können Sie die Bedingungen einsehen: bahn.de/agb

9.2 Alle Bedingungen zu BahnBonus Prämienfahrkarten sind in den "Beförderungsbedingungen der DB AG" und insbesondere in den Bedingungen "BahnBonus Prämienfahrkarten" geregelt. Hier können Sie die Bedingungen einsehen: bahn.de/agb

10.1 Mit den gesammelten BahnBonus Statuspunkten können Sie verschiedene Statuslevel erreichen, die jeweils mit besonderen Statusvorteilen verbunden sind. In jedem Statuslevel erhalten Sie unterschiedliche Statusvorteile. Eine Übersicht finden Sie in der BahnBonus App und via BahnBonus.


10.2 Jedes Statuslevel ist ab Erreichen 12 Monate gültig. Dies gilt auch, wenn die Anzahl Ihrer BahnBonus Statuspunkte zwischenzeitlich unter die jeweils erforderliche Punkteschwelle fällt.

10.3 Sollten Sie bereits vor Ablauf der 12 Monate Ihres Statuslevels die Punkteschwelle eines höheren Levels erreichen, so steigen Sie direkt in das neue Statuslevel auf und besitzen dieses mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Eintritt in die neue Stufe.

11.1 Die Inanspruchnahme Ihrer Statusvorteile ist ausschließlich über die BahnBonus App möglich. Eine Einlösung auf anderem Wege ist nicht möglich. Wir versenden insbesondere keine physischen Gutscheine oder Statusnachweise.

11.2 Ihre persönlichen Statusinformationen können Sie über die BahnBonus App, auf BahnBonus oder telefonisch über den BahnBonus Service unter der kostenlosen Telefonnummer 030 2970 erhalten.

12.1 Wir können diese BahnBonus Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung Ihrer und unserer Interessen zumutbar sind. 


12.2 Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für uns bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aus technischen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. 


12.3 Wir werden Ihnen die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens acht Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen akzeptieren oder widersprechen. 


12.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen als vereinbart. 


12.5 Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen.


12.6 Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist nur mit aktiver Zustimmung des Teilnehmers möglich. 

13.1 Unsere Vertragssprache ist Deutsch.


13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 
Wenn Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. 
Im Übrigen richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. 


13.3 Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder sind Sie Kaufmann oder haben ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem BahnBonus Programm der Sitz der DB Fernverkehr AG in Frankfurt am Main. 


13.4 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.