Das Deutschland-Ticket ist da

Ein Ticket – bequem durch ganz Deutschland. Mit dem Deutschland-Ticket (D-Ticket) können Sie ab sofort für nur 49 Euro pro Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Jetzt hier online, in der App sowie in den DB-Reisezentren erhältlich.

Junger Mann mit Laptop im Regionalzug

Ihre Vorteile

  • Unbegrenzt reisen für nur 49 Euro monatlich
  • Deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig
  • Abonnement (automatische Verlängerung) und monatlich kündbar zum 10. jeden Monats
  • BahnBonus Punkte auf den Kauf erhalten (im ersten Jahr, nur bei Online-Buchung)
49 Euro

Häufig gestellte Fragen

Wird Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr angezeigt, aktualisieren Sie bitte den Bereich "Meine Tickets“ in der App, indem Sie die Seite auf dem Bildschirm einmal nach unten ziehen. Erscheint Ihr Deutschland-Ticket weiterhin nicht, überprüfen Sie bitte oben unter den Filteroptionen, welche Filter gesetzt sind. Setzen Sie den Filter auf "Alle“, um alle vorhanden Tickets anzuzeigen.

Alternativ:
Bitte melden Sie sich im DB Navigator erneut mit Ihrem bahn.de-Konto an. Anschließend werden die Handy-Tickets im Bereich „Reisen" geladen, die Sie bereits vor dem Update im DB Navigator hinzugefügt hatten.

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, können Sie Ihre Zugangsdaten über die Funktion „Login-Daten vergessen?" (unterhalb der Passworteingabe) zurücksetzen.

Alternativ können Sie ein Handy-Ticket in der neuen DB Navigator Version auch ohne Login hinzufügen: Klicken Sie unter „Reisen" auf das „+"-Zeichen und fügen Sie das Abo mit der Abonummer, die Sie in Ihrer Aktivierungsmail erhalten haben, und Ihrem Nachnamen hinzu.

Bitte beachten Sie, dass das Handy-Ticket bei einem Abo immer nur für den aktuellen Monat angezeigt wird. Rechtzeitig vor dem Monatswechsel wird das Handy-Ticket für den nächsten Monat automatisch geladen.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Jahreskarte mit monatlicher Zahlweise im Rahmen eines Abonnements erhältlich.

Die Kündigung muss bis spätestens zum 10. eines Kalendermonats erfolgen. Nutzen Sie dazu am besten unser Aboportal oder das Formular.

Bitte leiten Sie bei Bedarf den Wechsel Ihres Abos im Aboportal ein. Melden Sie sich mit Ihrem bahn.de-account an und folgen Sie den Hinweisen zum Wechsel.

Alles Weitere übernehmen wir für Sie und Sie erhalten automatisch das Deutschland-Ticket als Handy-Ticket oder falls Ihr bisheriger Tarifgeber eine Chipkartenlösung anbietet, ein Deutschland-Ticket auf einer Chipkarte.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel zum Deutschland-Ticket Ihr bisheriges Abo automatisch einen Tag vor Start des neues Deutschland-Tickets beendet wird. Damit entfallen auch ggf. Zusatzleistungen Ihres bisherigen Abos (z.B. Regelungen zur Mitnahme, Übertragbarkeit oder 1. Klasse) oder Zuschüsse Ihres Arbeitgebers. Alle weiteren Abos, z.B. Zusatzkarten, bleiben bestehen. Falls Sie diese nicht mehr benötigen, kündigen Sie diese bitte selbständig im Aboportal.

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung immer ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Grundsätzlich gilt immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.

Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.