Wo gilt das EinzelTicket NRW?
Das EinzelTicket NRW gilt für eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen.
Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet.
Das Ticket gibt es nur für die 2. Wagenklasse.