Reisen Sie kostenfrei innerhalb Deutschlands mit dem Bundeswehr-Ticket

Buchen Sie als aktive Soldatin oder aktiver Soldat der Bundeswehr kostenfreie Bundeswehr-Tickets in der 2. Klasse für Züge der Deutschen Bahn. Für jede Buchung brauchen Sie einen digitalen Zugangscode (Aktionsgutschein).

Ihre Vorteile

  • Gilt in Fernverkehrszügen
  • Gilt auch in Nahverkehrszügen (z.B. RE, RB, IRE, S-Bahn), wenn diese im Vor- und Nachlauf zum Fernverkehrszug mit dabei sind.
  • Gilt auch in mehr als 95% des reinen Schienenpersonennahverkehrs (z.B. RE, RB, IRE, S-Bahn)

Häufig gestellte Fragen zum Bundeswehr-Ticket

Sie müssen aktive Soldatin bzw. aktiver Soldat der Bundeswehr sein und benötigen die folgenden drei Legitimationen:

  1. Das über diesen Sondereinstieg gebuchte Bundeswehr-Ticket
  2. Ihren Bundeswehr-Truppenausweis (bzw. vorl. Truppenausweis in Verbindung mit Ihrem Personalausweis)
  3. Ihre Bundeswehr-Uniform, die Sie während der gesamten Fahrt tragen müssen

Fehlt eine der drei Legitimationen, dürfen Sie das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform nicht nutzen und Sie müssen für Ihre Fahrt ein reguläres Ticket kaufen.

Ansonsten werden Sie als Reisender ohne gültige Fahrkarte erfasst und müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen.

Ein Ticket für eine einfache Fahrt ist in der 2. Klasse für Soldat:innen kostenfrei.

Allerdings wird jedes gebuchte Ticket gegenüber der Bundeswehr abgerechnet und verursacht Kosten.

Nutzen Sie das Angebot daher entsprechend verantwortungsvoll.

Sitzplatzreservierungen und Upgrades in 1. Klasse sind selbst zu zahlen.

  • Das Ticket gilt in DB Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC) innerhalb Deutschlands. Die gebuchten Fernverkehrszüge sind auf dem Ticket eingetragen. Für diese Züge besteht Zugbindung. Das heißt, Sie müssen die gebuchten Züge benutzen.
  • Sie können im Vor- oder Nachlauf zu den gebuchten Zügen des Fernverkehrs auch Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IR und S-Bahn) benutzen. (Die entsprechenden Start- und Zielbahnhöfe müssen bei der Buchung angegeben werden.)
  • Sie können im Nahverkehr alle Verbindungen buchen, die einen Verkehrsverbund überschreiten. Außerdem können Sie das Bundeswehr-Ticket für Strecken innerhalb von Landestarifen und ausgewählten Verbünden buchen.
  • Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Angebotsumfang nicht enthalten.

Die Bundeswehr-Tickets gelten nur in der 2. Klasse. Sitzplatzreservierungen sind selbst zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit, das Bundeswehr-Ticket in die 1. Klasse "upzugraden". Die entsprechende Preisdifferenz ist selbst zu tragen.

  • Bundeswehr-Tickets sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
  • Ticketbuchungen für dieselbe nur zeitversetzte Verbindung am selben Tag (Sicherheitsbuchung) sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Sollten Sie Ihre gebuchte Fahrt aus dienstlichen Gründen nicht antreten können, ist eine erneute Ticketbuchung mit einem weiteren Aktionsgutschein statthaft.

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, entfällt im Fernverkehr die Zugbindung. Für die Weiterfahrt mit einem alternativen Zug ist keine erneute Ticketbuchung erforderlich.

Für Nahverkehrszüge gilt keine Zugbindung. Das Ticket gilt für die einmalige Fahrt der gebuchten Verbindung am Gültigkeitstag.

Bei Zugausfall oder Verspätung ist die Zugbindung im Fernverkehr unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben. Für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG

Da das Bundeswehr-Ticket für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung wird zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.

Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie dafür die Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.

Konnten reservierte Sitzplätze wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.

Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie (formlos) im Servicecenter Fahrgastrechte beantragen. Oder wenden Sie sich alternativ an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).

  • Kinder bis 5 Jahre fahren immer kostenfrei und müssen nicht bei der Buchung angegeben werden.
  • Kinder von 6-14 Jahren fahren in Begleitung von Personen ab 15 Jahre kostenfrei. Sie müssen aber bei der Buchung angegeben werden.

Ihr Bundeswehr-Ticket beinhaltet keine kostenfreie Sitzplatzreservierung.

Bei der Buchung Ihres Bundeswehr-Tickets können Sie über den oben angegebenen
DB Sondereinstieg direkt eine Sitzplatzreservierung auf eigene Kosten dazu buchen.

Weitere Zusatzleistungen wie Hundemitnahme oder ein Fahrradticket, können Sie vor Fahrtantritt auf eigene Kosten z.B. über www.bahn.de oder eine DB-Verkaufsstelle erwerben.

Es besteht die Möglichkeit das Bundeswehr-Ticket in die 1. Klasse "upzugraden". Die entsprechende Preisdifferenz ist selbst zu tragen. 

Nutzen Sie die Buchungsfunktion „Zum 1. Klasse-Upgrade in der Reiseauskunft“.

Die Buchungsfunktion “Zum 1. Klasse-Upgrade via Meine Reisen” ist mit dem Bundeswehr-Ticket nicht kompatibel.  

Das City-Ticket ist nicht enthalten. Für Ihre Weiterfahrt im öffentlichen Personennahverkehr der Städte und Gemeinden kaufen Sie sich bitte ein Ticket nach dem jeweils gültigen Tarif auf eigene Kosten.

Nein, das Bundeswehr-Ticket berechtigt nur zur Nutzung von Zügen im Nah- und Fernverkehr.

Möchten Soldat:innen den ÖPNV nutzen, müssen sie sich ein entsprechendes Ticket nach dem jeweils gültigen Tarif auf eigene Kosten kaufen.

Mögliche Gründe können sein:

  • Ihr gewünschter Reisetermin liegt mehr als 6 Monate im Voraus oder nach einem Fahrplanwechsel
  • Für die von Ihnen gewünschte Zugverbindung ist der Zug in der 2. Klasse bereits ausgebucht und es werden keine weiteren Buchungen angenommen
  • Die gewählte Verbindung ist nicht Bestandteil des Angebots (z.B. reine Verbindungen des ÖPNV – wie Bus, U-Bahn, Straßenbahn etc.)

In diesen Fällen ist die Buchung eines Bundeswehr-Tickets und somit die Nutzung des Angebots nicht möglich.

Alternativ können Sie sich auf eigene Kosten ein reguläres Ticket kaufen.

Die kostenfreien Bundeswehr-Tickets werden nur für Reisen innerhalb Deutschlands angeboten.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, kaufen Sie sich bitte auf eigene Kosten ein reguläres Ticket, z.B. über die Internetseite www.bahn.de oder in einer DB-Verkaufsstelle (z.B. DB Reisezentrum).

Nein, das ist nicht zulässig.

Bundeswehr-Tickets sind wie alle digitalen Tickets der Deutschen Bahn AG personalisiert. Sie dürfen nur von der namentlich eingetragenen Person genutzt werden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie bei der Reise Ihre Uniform tragen müssen und neben dem Ticket auch Ihren Bundeswehr-Truppenausweis mit gleichem Namen wie auf dem Ticket vorlegen müssen.

Die Buchung eines Bundeswehr-Tickets ist nur für die eigene Person zulässig!

Nein, das ist nicht zulässig.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an aktive Soldatinnen und Soldaten, wenn diese die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllen.

Bundeswehr-Tickets dürfen nur auf den eigenen Namen gebucht werden.

Die Soldat:innen benötigen vor Fahrtantritt ein gebuchtes Bundeswehr-Ticket.

Sollte die Buchung eines Bundeswehr-Tickets aus technischen Gründen nicht möglich sein, sind Soldat:innen verpflichtet, vor Fahrtantritt ein reguläres Ticket zu kaufen. Werden Soldatinnen und Soldaten welche das Angebot nutzen möchten, an Bord ohne gültige Fahrkarte (bzw. ohne Uniform und/oder Truppenausweis) erfasst, müssen sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.

Nein. Der Zugang zur DB Lounge ist mit einem Bundeswehr-Ticket nicht möglich.