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Baden-Württemberg-Ticket Young

Mit dem Baden-Württemberg-Ticket Young 1 Tag durch ganz Baden-Württemberg - für alle unter 27 Jahren.

Ihre Vorteile

  • Gruppen bis zu 5 Personen, ideal für alle unter 27
  • Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren fahren kostenfrei mit
  • Beliebig viele Fahrten innerhalb Baden-Württembergs an einem Tag
  • Gültig in allen Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden sowie in fast allen Linienbusse in Baden-Württemberg
ab 23,50 Euro

Häufig gestellte Fragen

Baden-Württemberg-Ticket:

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Reisenden: Das Ticket für eine Person erhalten Sie für 26,50 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 8 Euro für die Mitfahrt. 

Baden-Württemberg-Ticket 1. Klasse

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Reisenden: Das Ticket für eine Person erhalten Sie für 34,50 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 16 Euro für die Mitfahrt. 

Baden-Württemberg-Ticket Nacht

Gibt es für alle für nur 23,50 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 8 Euro für die Mitfahrt. Das Ticket ist am Geltungstag von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gültig; freitags, samstags, am 24. und 31. Dezember sowie vor baden-württembergischen Feiertagen bis 7 Uhr des Folgetages. Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen kostenfrei mitfahren - unabhängig, ob eigene oder nicht.

Baden-Württemberg-Ticket Young

Gibt es für alle unter 27 Jahren für nur 23,50 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 8 Euro für die Mitfahrt. Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen kostenfrei mitfahren - unabhängig, ob eigene oder nicht.

Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Young:

  • Sie können an einem Tag Ihrer Wahl von 9 Uhr bis 3 Uhr des nächsten Tages reisen
  • an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember sogar von 0 Uhr bis 3 Uhr des nächsten Tages


Baden-Württemberg-Ticket Nacht:

  • montags bis freitags von 18 Uhr bis 6 Uhr des nächsten Tages
  • an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember sogar bis 7 Uhr des nächsten Tages

bwTAG

  • Gilt montags bis freitags schon ab 0 Uhr bis 3 Uhr morgens am Folgetag
  • Samstags, sonntags, am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen gilt weiterhin das Baden-Württemberg-Ticket.

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen generell immer kostenfrei mitfahren - unabhängig davon, ob es Ihre eigenen Kinder sind oder nicht. Sie müssen bei der Ermittlung der Anzahl der Reisenden nicht berücksichtigt werden.
  • 6-14-Jährige: Bis zu 3 eigene oder fremde Kinder können kostenfrei mit einem Länder-Ticket, einem regionalem Ticket für bestimmte Strecken oder dem Quer-durchs-Land-Ticket mitgenommen werden - egal, ob das Ticket für eine oder mehr Personen gekauft wird.

Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet.

Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes müssen Sie bei der Buchung den deutschen Begriff "Hund" anstelle des Namens eines Reisenden eintragen.

Nein. Für die Mitnahme von Fahrrädern brauchen Sie eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.

Ausnahmen:

  • Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenfreien Mitnahme von Fahrrädern gelten. Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Verbünden und Regionalbereichen.
  • Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.

  • Ja. Ihr Länder-Ticket oder Ihr Quer-durchs-Land-Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und Ihre Mitfahrer:innen können auch unterwegs dazu steigen.
  • Wer und wie viele Personen mit Ihnen reisen, wird jedoch bereits beim Kauf der Fahrkarte festgelegt - der Austausch Ihrer Reisebegleiter ist daher nachträglich nicht zulässig.
  • Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Ihre Namen mit der Bitte nach einem Ausweis überprüft werden.

Das Länder-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch ein Bundesland reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Darum ist ein Länder-Ticket oder ein Quer-durchs-Land-Ticket nur gültig, wenn die Namen und Vornamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind. Personen, die unterwegs zusteigen, müssen unmittelbar nach ihrem Zustieg Namen und Vornamen auf dem Ticket eintragen.

Die Eintragungen können wie nachfolgend beschrieben vorgenommen werden:

Bei Tickets, die in DB Reisezentren und DB Agenturen gekauft wurden:

  • Die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
  • Die Mitfahrer und Mitfahrerinnen auf der Rückseite

Bei Tickets, die online gekauft und als Online-Ticket ausgegeben wurden:

  • Die Namen aller Reisenden sind bereits im Buchungsprozess anzugeben

Bei Tickets, die am DB Automaten gekauft wurden:

  • Alle Reisenden in den dafür vorgesehenen Zeilen

Bei Tickets, die bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus), gekauft wurden:

  • Alle Reisenden an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte

Ein Umtausch oder eine Stornierung Ihres Länder-Tickets, Ihres Quer-durchs-Land-Tickets oder weiterer regionalen Tickets ist nicht möglich.

Als Ausnahme gilt, wenn Sie aufgrund Ihrer Fahrgastrechte Anspruch auf eine Rückgabe oder einen Tausch des Tickets haben - beispielsweise weil mehr als 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof zu erwarten sind. 

Nein. Mit den Länder-Tickets, mit dem Quer-durchs-Land-Ticket oder mit weiteren regionalen Tickets werden Reisen bereits stark vergünstigt, daher gibt es keine zusätzlichen Rabatte.

Die Beförderungsbedingungen und Geltungsbereiche der Länder-Tickets und der regionalen Tickets der einzelnen Bundesländer finden Sie unter