Bayern-Hopper
Das Bayern-Hopper gilt für 1 Person und eigene Kinder. Sie fahren 50 Kilometer durch Bayern und sogar bis nach Baden-Württemberg und Österreich.
Ihre Vorteile
- Gilt an einem Tag 50 km hin und 50 km zurück
- Bis nach Baden-Württemberg und Österreich
- Bis zu 3 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden
Häufig gestellte Fragen
15,30 Euro für 1 Person
- In allen DB Verkaufsstellen
- An DB Automaten
- An allen S-Bahn-Haltestellen im Geltungsbereich
- Gleich hier online und mobil über unsere App
Wichtig: Ihre Wunschstrecke sollte nicht über 50 Tarifkilometer lang sein, damit Sie den Bayern-Hopper in der Reiseauskunft angezeigt bekommen.
Auf allen Strecken der DB AG in Bayern für Verbindungen bis 50 km hin und 50 km zurück.
- In der 2. Klasse unserer Nahverkehrszüge (RE, RB und S-Bahn)
- Bayernweit in den Zügen der Erfurter Bahn (EB), der Die Länderbahn GmbH DLB (ALX, OPB, OPX, VBG), der Bayerischen Regiobahn GmbH (BRB), Berchtesgadener Land Bahn GmbH (BLB), der agilis Eisenbahngesellschaft (ag, as), der agilis Verkehrsgesellschaft (ag), der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB), der Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH und der Go-Ahead Bayern GmbH und der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB)
- In den Zügen der Transdev Mitteldeutschland GmbH (MRB) auf der Strecke Hof - Feilitzsch und der Die Länderbahn GmbH DLB (Waldbahn) auf den Strecken Plattling - Gotteszell - Triefenried*, Plattling - Gotteszell - Patersdorf* (*nur im ein- bzw. ausbrechenden Verkehr von bzw. zu anderen Strecken im Geltungsbereich)
- Nach Thüringen in den Zügen der DB auf den Strecken Neustadt b Coburg - Sonneberg (Thür) Hbf und Ludwigsstadt - Rudolstaft (Thür) und der Erfurter Bahn GmbH auf der Strecke Mellrichstadt Bf - Meiningen
- Nach Baden-Württemberg in den Zügen der DB, agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG, SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs GmbH, für alle Strecken bis 50 km, wenn der Abgangsbahnhof in Bayern liegt.
Auch im ein-und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrs-gemeinschaften. - Nach Österreich in den Zügen der DB, der Bayerischen Regiobahn GmbH und der Österreichischen Bundesbahnauf den Strecken Pfronten - Steinach - Vils - Reutte (Tirol) - Ehrwald - Griesen (Außerfernbahn), Freilassing - Salzburg Hbf und Kiefersfelden - Kufstein
- Auf der Außerfernbahn nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr
Start- und Zielbahnhof dürfen nicht im gleichen Verkehrsverbund liegen, ausgenommen RVV und VGI.
- Von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 3 Uhr am nächsten Tag
- Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt), am Buß- und Bettag und am 24.12. sowie am 31.12. schon ab 0 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3 Uhr am nächsten Tag.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen generell immer kostenfrei mitfahren - unabhängig davon, ob es Ihre eigenen Kinder sind oder nicht. Sie müssen bei der Ermittlung der Anzahl der Reisenden nicht berücksichtigt werden.
- 6-14-Jährige: Bis zu 3 eigene oder fremde Kinder können kostenfrei mitgenommen werden - egal, ob das Ticket für eine oder mehr Personen gekauft wird.
Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet.
Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes ist bei der Buchung der deutsche Begriff "Hund" anstelle eines Reisenden einzugeben.
Für die Mitnahme von Fahrrädern brauchen Sie eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
Ausnahmen:
- Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenfreien Mitnahme von Fahrrädern gelten. Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Verbünden und Regionalbereichen.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
- Ja. Ihr Länder-Ticket oder Ihr Quer-durchs-Land-Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und Ihre Mitfahrer:innen können auch unterwegs dazu steigen.
- Wer und wie viele Personen mit Ihnen reisen, wird jedoch bereits beim Kauf der Fahrkarte festgelegt - der Austausch Ihrer Reisebegleiter ist daher nachträglich nicht zulässig.
- Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Ihre Namen mit der Bitte nach einem Ausweis überprüft werden.
Das Länder-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch ein Bundesland reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet.
Darum ist ein Länder-Ticket oder ein Quer-durchs-Land-Ticket nur gültig, wenn die Namen und Vornamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind. Personen, die unterwegs zusteigen, müssen unmittelbar nach ihrem Zustieg Namen und Vornamen auf dem Ticket eintragen.
Die Eintragungen können wie nachfolgend beschrieben vorgenommen werden:
Bei Tickets, die in DB Reisezentren und DB Agenturen gekauft wurden:
- Die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
- Die Mitfahrer auf der Rückseite
Bei Tickets, die online gekauft und als Online-Ticket ausgegeben wurden:
- Die Namen aller Reisenden sind bereits im Buchungsprozess anzugeben
Bei Tickets, die am DB Automaten gekauft wurden:
- Alle Reisenden in den dafür vorgesehenen Zeilen
Bei Tickets, die bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus), gekauft wurden:
- Alle Reisenden an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte
Nein. Mit den Länder-Tickets, mit dem Quer-durchs-Land-Ticket oder mit weiteren regionalen Tickets werden Reisen bereits stark vergünstigt, daher gibt es keine zusätzlichen Rabatte.
Die Beförderungsbedingungen und Geltungsbereiche der Länder-Tickets und der Regionalen Tickets der einzelnen Bundesländer finden Sie unter