RNN-Tickets online kaufen

Viele Tickets des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) erhalten Sie ab sofort auch über unsere App.

Ihre Vorteile

  • Auch einfach in der App buchen
  • kostenlose Fahrradmitnahme (wochentags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig)
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in Begleitung kostenfrei mit

Häufig gestellte Fragen zu RNN-Tickets

Sie erhalten viele RNN-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Die RNN Einzelfahrkarten, 1. Klasse Zuschlag Einzelfahrt sowie die RNN Mehrfahrtenkarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Die Netzpläne finden Sie auf der Seite des RNN im Downloadbereich.

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschland-Ticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Landes- oder Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter

Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden im RNN kostenfrei befördert, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.

Ja. Fahrräder können im Rahmen der Beförderungsbedingungen

  • montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden (siehe hierzu auch Anlage zu den gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RNN).
  • In den übrigen Zeiten müssen Sie eine Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe für Kinder lösen.
  • In Bussen, die erweiterte Fahrradkapazitäten wie z.B. der RegioRadler anbieten, kann für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag bzw. eine Reservierungsgebühr erhoben werden.

Ja. Sie können einen Hund kostenfrei mitnehmen. Für jeden weiteren Hund wird ein Ticket zum Kinderfahrpreis benötigt. Mitfahrende im Rahmen von Mitnahmeregelungen gelten nicht als Fahrkarteninhaber in diesem Sinne.

Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazitäten.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.