Tickets des KVSH (KreisVerkehr Schwäbisch Hall)

Viele Tickets für den KreisVerkehr Schwäbisch Hall erhalten Sie online oder über die App.

Ihre Vorteile

  • Auch einfach in der App buchen
  • Ermäßigung für BahnCard-Inhaber:innen
  • Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei

Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsverbund KVSH

Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote online auf der Website oder als Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrausweise
  • Tageskarten

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Kinder unter 6 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei reisen. Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzelfahrkarten gekauft werden. Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr können im KVSH kostenfrei reisen, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren können ermäßigte Einzelfahrkarten kaufen.
  • Wichtig: Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.

Ja, aber nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Hunde werden gegen Zahlung des Kinderfahrpreises befördert.
Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen unentgeltlich mitfahren.
Polizeihunde, Blindenführhunde und Hunde von Schwerbehinderten können kostenfrei mitgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie im

  • Im Zug: Ja. Fahrräder werden innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (RB/RE) ohne Sperrzeit kostenlos befördert.

    Diese Regelung gilt auf folgenden Streckenabschnitten:
    - KBS 782: Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg - Niederstetten
    - KBS 783: Wackershofen - SHA-Hessental - Crailsheim
    - KBS 785: Fornsbach - Fichtenberg - Gaildorf - SHA-Hessental - Crailsheim
     
  • Im Bus: Die Fahrradbeförderung im Gebiet des KVSH ist im Bus eingeschränkt. Von Montag bis Freitag ist das Mitnehmen von Fahrrädern in den Bussen grundsätzlich nicht gestattet. An Wochenenden und an Feiertagen können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, Sie müssen aber den Kinderfahrpreis zahlen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.
  • Mehr Informationen zur Fahrradmitnahme unter

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschland-Ticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Landes- oder Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des KVSH.