Kann ich eine Erstattung für eine Sitzplatzreservierung erhalten, wenn ich sie nicht nutzen konnte?
Ja. Sie können den Preis für die Sitzplatzreservierung in folgenden Fällen zurückverlangen:
- Reservierte Sitzplätze konnten nicht zugeteilt oder bereitgestellt werden.
- Sie konnten Ihre Plätze wegen Zugverspätung nicht einnehmen.
Für die Rückerstattung des Reservierungsentgelts können Sie den Antrag formlos beim Servicecenter Fahrgastrechte stellen.