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Wann kann ich eine MVV Einzelfahrkarte Kurzstrecke nutzen und was muss ich dabei beachten?

  • Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn oder ExpressBus - auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird.
  • Sie können innerhalb einer Stunde nach der Ticket-Erwertung jederzeit umsteigen und Ihre Fahrt unterbrechen.
  • Sie können MVV Verkehrsmittel beliebig kombinieren, z. B. 2 Haltestellen mit der S-Bahn und 2 Haltestellen mit dem Bus fahren.
  • Rückfahrten, das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken und das Kombinieren mehrerer Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander sind nicht gestattet.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Fahrt innerhalb der Gemeindegrenzen mit Bussen als Kurzstrecke - unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen.