Kann ich Bahnprämien auch verschenken?
Bahnprämien können unterschiedliche Weitergabebedingungen haben:
- Übertragbare Bahnprämien: Können verschenkt werden und berechtigen die Inhaber zur Fahrt ohne Begleitung eines BahnBonus-Teilnehmenden.
- Prämien in Begleitung: Können für eine andere Person gebucht werden und berechtigen zu einer Fahrt in Begleitung eines BahnBonus-Teilnehmenden.
- Nicht übertragbare Bahnprämien: Sind persönlich und gelten ausschließlich für BahnBonus-Teilnehmende; sie können nicht weitergegeben werden.
- Die für die jeweilige Prämie geltende Bedingung finden Sie in der entsprechenden Prämienbeschreibung.