BahnBonus für Geschäftsreisen. Jetzt pauschal versteuert
Ab dem 1. Juli 2023 übernehmen wir den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil im Rahmen von BahnBonus für unsere bahn.business Geschäftsreisenden. So können Sie und Ihre Reisenden die gesammelten Status- und Prämienpunkte auch privat ohne Versteuerung* nutzen.
BahnBonus: Jede Bahnfahrt zählt!

Häufig gestellte Fragen
Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.
Nein. Wenn Sie im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt haben und diese für privat genutzte Prämien einlösen (seit dem 1. Juli 2023), übernimmt die DB Fernverkehr AG den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil.
Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.
Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden. Die Pauschalversteuerung gilt seit dem 1. Juli 2023.
Durch die pauschale Versteuerung entfällt seit dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.
Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.
Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.
Ob Sie grundsätzlich dienstlich gesammelte BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.
Die generelle Teilnahme am Vorteilsprogramm BahnBonus bzw. das Sammeln von BahnBonus Punkten durch private Bahnreisen muss nicht von den Arbeitgeber:innen genehmigt werden.
* Die DB Fernverkehr AG übernimmt ab 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.
** Bitte beachten Sie die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.