Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote als Handy-Ticket im DB Navigator.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
In der App DB Navigator können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
Über bahn.de können Sie sich über Ihr Meine Bahn-Konto einloggen und unter "Meine Buchungen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern. Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.
Ja. Im KVSH-Tarif wird ein rabattierter Einzelfahrausweis für Erwachsene mit einer gültigen BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50 oder 100) gewährt. Die BahnCard 100 gilt für die freie Fahrt im Landkreis Schwäbisch Hall nur in den Zügen von DB und Go-Ahead, nicht jedoch in den Bussen und RufBussen.
Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen unentgeltlich befördert. Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzelfahrkarten erworben werden. Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden im KVSH unentgeltlich befördert, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren können ermäßigte Einzelfahrkarten kaufen.
Wichtig: Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.
Ja, aber nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Hunde werden gegen Zahlung des Kinderfahrpreises befördert. Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen unentgeltlich mitfahren. Polizeihunde, Blindenführhunde und Hunde von Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert.
Im Zug: Ja. Fahrräder werden innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (RB/RE) ohne Sperrzeit kostenlos befördert.
Diese Regelung gilt auf folgenden Streckenabschnitten:
- KBS 782: Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg - Niederstetten
- KBS 783: Wackershofen - SHA-Hessental - Crailsheim
- KBS 785: Fornsbach - Fichtenberg - Gaildorf - SHA-Hessental - Crailsheim
Im Bus: Die Fahrradbeförderung im Gebiet des KVSH ist im Bus eingeschränkt. Von Montag bis Freitag ist das Mitnehmen von Fahrrädern in den Bussen grundsätzlich nicht gestattet. An Wochenenden und an Feiertagen können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, Sie müssen aber den Kinderfahrpreis zahlen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.