Wer kann die Namensänderung des Gruppenleiters (Hauptreisenden) bei ICE oder IC/EC Gruppentickets vornehmen?
Die Umpersonalisierung ist nur durch die tatsächlich mitreisende Person, die als Gruppenleiter fungiert, durchzuführen.
Hinweis: Die Umpersonalisierung ist für Fahrkarten der 1. und 2. Klasse gültig, auch wenn diese für die 2. Klasse ausgestellt wird.