Kann ich den Bahn-Gutschein weiterverkaufen, falls ich ihn doch nicht benötige?
Nein. Die entgeltliche Weitergabe des Bahn-Gutscheins ist nicht gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung behält sich die Deutsche Bahn AG rechtliche Schritte vor.
Nein. Die entgeltliche Weitergabe des Bahn-Gutscheins ist nicht gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung behält sich die Deutsche Bahn AG rechtliche Schritte vor.