Kann ich meinen deutschen Schwerbehindertenausweis auch beim Kauf einer Zeitkarte (Wochenkarte, Monatskarte) geltend machen?
Nein, dies ist nicht möglich, da der Schwerbehindertenausweis keinen Einfluss auf den Preis Ihrer Zeitkarte oder Fahrkarte hat. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich selbst und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Hilfsmittel (Größe max. 120 x 70 cm) und einem deutschen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz. Kaufen Sie sich eine Zeitkarte für den Fernverkehr, können Sie über die Mobilitätsservice-Zentrale oder das DB Reisezentrum die jeweiligen Ermäßigungen (kostenfreie Sitzplätze für Sie und Ihren Begleiter, kostenfreie Reservierung eines Rollstuhlplatzes) erhalten.