Muss ich bei der Kontrolle im Zug außer dem Ticket noch etwas vorzeigen?

Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles Ausweisdokument vorzeigen.

Folgende Ausweisdokumente sind bei der Kontrolle im Zug zugelassen:

  • europ. oder deutscher Personalausweis
  • deutscher oder internat. Reisepass
  • Kinderreisepass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)
  • BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)

Es gelten nicht: Führerschein, Schülerausweis, Truppenausweis, Geburtsurkunde und Schwerbehindertenausweis.