Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner internationalen Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?
Generell ist jede Bahngesellschaft (Beförderer) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen und Sie besitzen mehrere Tickets (getrennte Beförderungsverträge), ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.
Für weitere Fragen, auch zu Kontaktdaten der Erstattungsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für Fahrgastrechtsansprüche, besuchen Sie bitte: www.bahn.de/fahrgastrechte