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Ich reise mit einem faltbaren Rollstuhl. Was kann ich tun?

Wenn Sie einen faltbaren Rollstuhl haben, dann haben Sie folgende Möglichkeiten Ihr Hilfsmittel auf Ihrer Reise in den Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn mitzunehmen:

  • Sie benötigen keine Hilfe beim Ein- bzw. Ausstieg und Ihr Rollstuhl ist im Zug zusammengefaltet und im Gepäckregal verstaut, dann dürfen Sie Ihren Rollstuhl kostenfrei mitnehmen.
  • Sie benötigen Hilfe beim Ein- und Ausstieg und Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H oder Gl, dann haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien Rollstuhlplatz.

Die Reservierung eines Rollstuhlplatzes für ein Hilfsmittel mit den Maßen bis max. 70 cm x 120 cm und einem Gesamtwicht (reisende Person inkl. Rollstuhl) bis max. 350 kg ist bei der Ticketbuchung möglich. Wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" die Ermäßigung "SBA, G, aG, H, Gl mit Rollstuhlplatz" aus. Ihr kostenfreier Rollstuhlplatz wird Ihnen zugewiesen.

Wenn Sie mit einer Begleitperson oder mit weiteren Personen reisen, und Sie haben im Schwerbehindertenausweis zusätzlich auch das Merkzeichen B, dann wählen als Ermäßigung “SBA, B mit Rollstuhlplatz” aus. Ihre Begleitperson wird automatisch kostenfrei als Ihre Begleitperson berücksichtigt und erhält ebenfalls eine kostenfreie Sitzplatzreservierung in Ihrer Nähe zugewiesen. Für alle weiteren bei der Ticketbuchung angegebenen Personen ist die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung verpflichtend. Wird für die mitreisenden Personen keine Sitzplatzreservierung gewünscht, ist für diese Personen die separate Buchung eines Tickets erforderlich.

Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.