Welche Ersatzansprüche bestehen für nicht erstattungsfähige Fahrkarten?

Bei Nichtantritt der Reise:

  • Den Fahrkartenpreis der nicht erstattungsfähigen Fahrkarte und das Reservierungsentgelt

Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise:

  • Erstattung des Reservierungsentgelts und 50% des Fahrkartenpreises

Versicherungssumme:

  • Entspricht dem versicherten Fahrkartenpreis