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Kann ich im Fernverkehr eine Erstattung beantragen, wenn meine Strecke durch eine Baustelle unterbrochen ist?

Ja, Sie können als Inhabende eines ICE- oder IC/EC-Abos eine Unterbrechung und Teilerstattung beantragen, wenn

  • Ihre Strecke mindestens 5 Tage durch eine Baustelle gestört ist
  • Sie Ihre Anfrage mindestens 2 Tage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen
  • die Baustelle in der Störungskarte mit einem "Hinweis für Abo-Kund:innen“ hinterlegt ist

Nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage zu starten. Geben Sie Angaben zu Baustelle und Zeitraum bitte im Freitextfeld an.