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Kann ich im Fernverkehr eine Erstattung beantragen, wenn meine Strecke durch eine Baustelle unterbrochen ist?

Ja, als Inhabende eines ICE- oder IC/EC-Abos können Sie bei bestimmten baustellenbedingten Einschränkungen eine Sperrung mit Teilerstattung beantragen, wenn die Baustelle in der Störungskarte mit einem "Hinweis für Abo-Kund:innen" gekennzeichnet ist. Kulanzregelungen werden immer individuell für die jeweilige Baumaßnahme festgelegt.
 

Für die Unterbrechung gelten folgende Voraussetzungen:

  • mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage
  • Einreichung des Sperrwunsches mindestens 2 Tage vor Beginn
  • genauer Zeitraum während der Baumaßnahme, in dem das Abo gesperrt werden soll


Bei bestimmten Baustellen ist alternativ eine anteilige prozentuale Erstattung ohne Unterbrechung möglich, sofern dies zusätzlich als Kulanzregelung festgelegt wurde.

Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Kontaktformular und tragen Sie die Angaben zur Baustelle und zum gewünschten Zeitraum im Freitextfeld ein.