Kann ich im Fernverkehr eine Erstattung beantragen, wenn meine Strecke durch eine Baustelle unterbrochen ist?
Ja, Sie können als Inhabende eines ICE- oder IC/EC-Abos eine Unterbrechung und Teilerstattung beantragen, wenn
- Ihre Strecke mindestens 5 Tage durch eine Baustelle gestört ist
- Sie Ihre Anfrage mindestens 2 Tage vor dem gewünschten Zeitraum einreichen
- die Baustelle in der Störungskarte mit einem "Hinweis für Abo-Kund:innen“ hinterlegt ist
Nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage zu starten. Geben Sie Angaben zu Baustelle und Zeitraum bitte im Freitextfeld an.