Wer kann auf die Bodycam-Aufnahmen zugreifen?
Nur die Bundespolizei kann auf die gespeicherten Bodycam-Aufnahmen zugreifen, falls ein entsprechender Strafantrag vorliegt und die Aufnahmen als Beweismittel genutzt werden. Die DB Fernverkehr AG kann die Aufnahmen nicht einsehen und wertet sie nicht aus.
Die Daten werden nur anlassbezogen an die Bundespolizei weitergegeben.