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Die DB Fernverkehr AG bietet allen Veranstaltenden Bilder mit Bahnbezug zur Nutzung in den Verkaufsfördermitteln an, ein Nutzungsanspruch geht damit jedoch nicht einher. Die DB Fernverkehr AG gewährt dem Veranstaltenden ein einfaches, räumlich auf Deutschland, inhaltlich auf die Umsetzung der mit dem Angebot verfolgten Ziele und zeitlich auf die Laufzeit des diesseitigen Angebotes beschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, auch ist der Veranstaltende nicht zur Unterlizenzierung berechtigt.
Die Veröffentlichung der Bilder darf nur mit einem Vermerk auf den Fotografen und die Deutsche Bahn AG (Name des Fotografen/DB AG) erfolgen (§13 UrhG). Der Vermerk ist auf den Abbildungen bereits integriert und darf nicht entfernt werden. Unterbleibt der Vermerk, zahlt der Veranstaltende für jede Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.