Gibt es auch eine Entschädigung, wenn ich mit einer internationalen Fahrkarte aus dem Ausland nach Deutschland gefahren bin und die Verspätung in Deutschland entstanden ist?
Ja, die Fahrgastrechte gelten auch im internationalen Verkehr vom Ausland nach Deutschland. Unabhängig davon, wer die Verspätung verursacht hat, gilt für internationale Fahrkarten: Das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrkarte verkauft hat, bearbeitet den Verspätungsfall.