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Habe ich bei Nutzung meiner Zeitkarte Anspruch auf eine Entschädigung pro Fahrt?

Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs (z.B. Wochen- oder Monatskarten, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal jeweils ab einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt.  

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.

Als Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können Sie auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten addieren und gesammelt einreichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

Wenn Sie eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs besitzen, beachten Sie bitte, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies und reichen Sie Verspätungsfälle daher im besten Fall gesammelt ein.