Wieso kann die BahnCard Business 25 Klima als Mitarbeitenden-Benefit steuerlich begünstigt sein?
Die BahnCard Business 25 Klima muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden, wenn die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro für alle gewährten Sachbezüge (zum Beispiel Tankgutschein) während des Kalendermonats nicht überschritten wird. Da die Situation je nach Unternehmen unterschiedlich sein kann, sollten Sie eine individuelle Bewertung mit der Steuerabteilung oder Finanzbehörde durchführen.
Die BahnCard Business 25 Klima muss nicht lohnversteuert oder sozialverbeitragt werden, wenn sich die Anschaffung für die Mitarbeitende oder den Mitarbeitenden finanziell vorteilhaft darstellt. Wenn durch die BahnCard weniger Fahrtkosten für Dienstreisen anfallen als beim Kauf von Tickets ohne BahnCard Rabatt, gilt die Möglichkeit der privaten Nutzung nicht mehr als Sachbezug.