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Häufige Fragen zu "BahnBonus für Geschäftsreisende"

Ihre BahnBonus Anmeldung kann nur mit einem Kundenkonto verknüpft sein.   

Wenn Sie Ihre geschäftlichen Reisen selbst buchen, kann ihre BahnBonus Anmeldung mit Ihrem privaten Kundenkonto verknüpft sein. Sie können in diesem Fall auch bei einer Buchung mit Ihrem geschäftlichen Kundenkonto BahnBonus Punkte durch händische Eingabe Ihrer BahnBonus Nummer sammeln.

Sollten Buchungsstellenverantwortliche Ihre geschäftlichen Reisen für Sie buchen, müssen Sie vorher sicherstellen, dass Ihr BahnBonus Konto mit Ihrem Geschäftskundenkonto verknüpft ist. In diesem Falle können Sie bei Ihren privaten Reisen in jeder Buchung aktiv durch Angabe der BahnCard / BahnBonus Nummer Punkte sammeln.

Nein. Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.

Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.

Prämienpunkte...

  • können Sie gegen BahnBonus Prämien eintauschen
  • erhalten Sie für Umsätze bei sammelfähigen Angeboten der DB und Sammelpartnern
  • sind drei Jahre gültig

Statuspunkte...

  • dienen zum Erreichen eines Statuslevels
  • erhalten Sie nur für Umsätze bei sammelfähigen Angeboten der DB
  • sind ein Jahr gültig.

Eine Übersicht der sammelfähigen Angebote der DB finden Sie hier. Eine Übersicht der BahnBonus Sammelpartner finden Sie hier.

Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.

Die Statusvorteile können Sie ausschließlich über die BahnBonus App* nutzen, z.B. in der DB Lounge durch einfaches Abscannen des hinterlegten Codes. Daneben gibt es auch Leistungen, die Sie durch Zeigen der digitalen BahnBonus Karte oder durch Links einlösen können.

* ab iOS Version 15.0 oder Android Version 8.0 oder höher

Ihr Statuslevel ist ab Erreichen der jeweiligen Punkteschwelle 12 Monate gültig.

Sollte Ihr Statuspunktestand in dieser Zeit unter die Punkteschwelle fallen, bleiben Sie trotzdem in Ihrem Statuslevel. Entscheidend ist der Punktestand am Ende der Statuslaufzeit. Wenn Sie zum Ende der Statuslaufzeit die Punkteschwelle des jeweiligen Levels wieder erreicht haben, bekommen Sie das Statuslevel für weitere 12 Monate.

Wie lange Ihr Statuslevel noch gültig ist, sehen Sie jederzeit in der BahnBonus App oder im eingeloggten Bereich auf bahn.de bzw. im DB Navigator.

Bei einem Upgrade aktualisiert sich Ihr Statuslevel automatisch. Sie erhalten die Vorteile des höheren Statuslevels direkt mit Erreichen der Punkteschwelle. Ungenutzte Vorteile eines vorigen Levels verfallen. Die Laufzeit für das neue Level beträgt ab diesem Zeitpunkt erneut 12 Monate.​

  • Aktionsangebote wie zum Beispiel Erlebnisticket Europa-Park
  • BahnCard
  • Flexpreis
  • Flexpreis Business
  • Fahrradkarte
  • Wochen- und Monatskarten im Fernverkehr (ausgenommen Schüler-Zeitkarten)
  • Monats- und Jahreskarten im Fernverkehrs-Abo (ausgenommen Schüler-Abos)
  • Länder-Tickets (ohne: Brandenburg-, Berlin-, Hessen-, Niedersachsen- und Schöner-Tag-Tickets NRW)
  • Quer-durchs-Land-Ticket
  • Sparpreis
  • Sparpreis und Super Sparpreis Europa
  • Super Sparpreis
  • Super Sparpreis Young
  • Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs
  • Deutschland-Tickets des DTV
  • Deutschland-Ticket Jobtickets des DTV

Für die Prämienpunkte sind die (Super) Sparpreise ausgenommen.

Punkte werden in der Regel 3 Tage nach dem Kauf der Fahrkarte oder BahnCard gutgeschrieben, frühestens aber zum 1. Geltungstag. 

Eine nachträgliche Punktegutschrift ist nicht möglich.

  • Statuspunkte dienen ausschließlich der Erreichung eines Statuslevels und verfallen nach 365 Tagen.
  • Prämienpunkte können für Bahn- oder Sachprämien eingelöst werden. Prämienpunkte können im Unterschied zu Statuspunkten auch bei Partnern gesammelt werden und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.   

Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden.

Durch die pauschale Versteuerung entfällt seit dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.

Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.

Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.

Ob Sie grundsätzlich dienstlich gesammelte BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.  

Die generelle Teilnahme am Vorteilsprogramm BahnBonus bzw. das Sammeln von BahnBonus Punkten durch private Bahnreisen muss nicht von den Arbeitgeber:innen genehmigt werden. 

Bei Buchung eines Online-Tickets können Sie auch als Geschäftskund:in BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie für BahnBonus angemeldet sind.

Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.