RNN-Tickets online kaufen

Viele Tickets des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) erhalten Sie ab sofort auch über unsere App.

Ihre Vorteile

  • Auch einfach in der App buchen
  • kostenlose Fahrradmitnahme (wochentags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig)
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in Begleitung kostenfrei mit

Häufig gestellte Fragen zu RNN-Tickets

Sie erhalten viele RNN-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Die RNN Einzelfahrkarten, 1. Klasse Zuschlag Einzelfahrt sowie die RNN Mehrfahrtenkarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Die Netzpläne finden Sie auf der Seite des RNN im Downloadbereich.

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschlandticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

Im VBB-Tarifgebiet werden Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten unter Vorlage einer BahnCard 25 oder 50 als Ermäßigungstarif ausgegeben. Dies gilt nicht für Binnenverbindungen innerhalb der Tarifbereiche Berlin sowie der kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Cottbus, Potsdam und Brandenburg an der Havel. Mit der Jugend BahnCard 25 ist der Erwerb von oben genannten Fahrausweisen des Ermäßigungstarifs ebenfalls nicht möglich.

Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden im RNN kostenfrei befördert, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.

Ja. Fahrräder können im Rahmen der Beförderungsbedingungen

  • montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden (siehe hierzu auch Anlage zu den gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RNN).
  • In den übrigen Zeiten müssen Sie eine Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe für Kinder lösen.
  • In Bussen, die erweiterte Fahrradkapazitäten wie z.B. der RegioRadler anbieten, kann für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag bzw. eine Reservierungsgebühr erhoben werden.

Ja. Sie können einen Hund kostenfrei mitnehmen. Für jeden weiteren Hund wird ein Ticket zum Kinderfahrpreis benötigt. Mitfahrende im Rahmen von Mitnahmeregelungen gelten nicht als Fahrkarteninhaber in diesem Sinne.

Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazitäten.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.