Gilt die Mindestlaufzeit von 3 Monaten bei DB Monats-/Jahreskarten weiterhin?
Nein, eine Mindestlaufzeit gilt nicht mehr. Mit Erhalt der Kündigung können Sie das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen.
Nein, eine Mindestlaufzeit gilt nicht mehr. Mit Erhalt der Kündigung können Sie das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen.