Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen?
Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen?
Neben Taschen, Trolleys und Koffern können Sie folgende Gegenstände mitnehmen:
Kinderwagen:
- Empfohlen werden leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggies.
- Abstellmöglichkeiten befinden sich in Kleinkindabteilen, Familienbereichen oder in deren Nähe.
- Bei hoher Auslastung (Ferien, Feiertage, Wochenenden) kann der Platz begrenzt sein.
Faltfahrräder, Falt-Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeuge, Tretroller:
- Faltfahrräder, Falt-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, Tretroller, E-Tretroller, E-Kickboard) dürfen zusammengeklappt mitgenommen werden.
- Für große Erwachsenen-Tretroller (Maße wie ein handelsübliches Fahrrad) gelten die tariflichen Regeln für Fahrräder.
- Diese müssen sicher verstaut werden und dürfen andere Reisende nicht behindern oder verletzen.
Fahrräder:
- Erlaubt in bestimmten Fernverkehrszügen (Kennzeichnung in Ankunfts- und Abfahrtsplänen sowie Reiseauskunft).
- Benötigt wird eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung.
- Für Fahrten im Nahverkehr brauchen Sie eine Fahrkarte aus dem Fahrradkartenangebot des Deutschlandtarifs (z.B. Fahrradtageskarte NV, Kurzstreckenfahrradkarte Bayern). Ausnahme: Die Fahrradmitnahme auf der genutzten Strecke oder zur genutzten Zeit ist kostenfrei. Dies gilt auch für Erwachsenen-Tretroller mit den Maßen eines handelsüblichen Fahrrades.
- Stellplätze sind in der Regel in Wagen der 2. Klasse, Sitzplatz kann auf Wunsch reserviert werden.
- Sitzplatz und Stellplatz sind meist im gleichen Wagen, in manchen Fällen in verschiedenen Wagen.
- Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
Orthopädische Hilfsmittel:
- Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe werden kostenfrei befördert.
- In einigen Verkehrsverbünden gelten abweichende Regelungen.