Häufige Fragen zu "Tarifliche Gleichstellung"

Die tarifliche Gleichstellung gilt für Fahrkarten im Deutschlandtarif für den Nahverkehr. Sie sorgt dafür, dass Preise für Fahrten von und zu bestimmten Städten vereinheitlicht werden. Dies bedeutet, dass mehrere Bahnhöfe innerhalb einer Stadt zum gleichen Fahrpreis erreichbar sind. Ein Beispiel hierfür ist Berlin, wo alle Bahnhöfe auf und innerhalb der Berliner Ringbahn unter der Sammelbezeichnung "BERLIN" zum gleichen Tarifpunkt gehören. Dadurch kann der Fahrpreis für Reiseziele wie Berlin Zoologischer Garten oder Berlin Alexanderplatz, abhängig von der Gesamtreiseweite der Verbindung, identisch sein.

Bitte beachten Sie: Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten des Nahverkehrs und nicht für Fahrkarten des Fernverkehrs (u. a. Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten).

Weitere Informationen zur An- und Weiterreise bei Fahrkarten des Fernverkehrs im City-Ticket-Gebiet finden Sie hier:

Aus Umfragen wissen wir, dass viele Zeitkarten-Kund:innen – und andere Reisende im Fernverkehr – ein Verbund-Ticket bzw. ein Deutschland-Ticket haben und für die Mobilität vor Ort kein separates Ticket benötigen.

Zudem gab es für die Nutzung des Nahverkehrs für die Anreise zum oder Weiterreise vom Fernverkehr bisher keine einheitliche Regelung: So gab es mit der tariflichen Gleichstellung einerseits und dem in manchen Fernverkehrsangeboten enthaltenen City-Ticket andererseits zwei parallele Regelungen, deren Geltungsbereiche sich teilweise überschnitten haben.

Deshalb wird die Nutzung des Nahverkehrs für Fernverkehrs-Kund:innen ab dem 10. Dezember 2023 neu geregelt: So wurde die Ausgabe des City-Tickets bei Einzelfahrten überarbeitet. Durch die neue Regelung zum City-Ticket wird gleichzeitig die tarifliche Gleichstellung abgelöst.

Die tarifliche Gleichstellung wird auch bei den Zeitkarten-Angeboten ab dem 10. Dezember 2023 nicht mehr angewendet. 

Eine Ersatzfahrkarte können Sie im Aboportal selbst beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit der Ausstellung einer Ersatzfahrkarte die tarifliche Gleichstellung nicht mehr angewendet wird. Auf der neuen Fahrkarte werden die bei der ursprünglichen Buchung angegebenen Bahnhöfe eingetragen. Es sind dann ausschließlich Fahrten zwischen diesen Bahnhöfen inbegriffen.

Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten im Deutschlandtarif des Nahverkehrs und nicht für Fernverkehrstickets wie Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten. Um herauszufinden, ob die Regelung auf Ihr Ticket zutrifft, schauen Sie auf die Bahnhofsbezeichnungen Ihrer Fahrkarte.

Wenn statt der genauen Bezeichnung eines Bahnhofs (z. B. „Frankfurt(Main)Hbf“) eine Sammelbezeichnung (z. B. „Frankfurt(Main)“) auf Ihrer Fahrkarte steht, profitieren Sie von der tariflichen Gleichstellung. Mit Ihrem Zeitkarten-Abonnement zum Deutschlandtarif des Nahverkehrs können Sie zwischen allen Bahnhöfen reisen, die tariflich den festgelegten Bahnhöfen gleichgestellt sind.

Sind Sie unsicher, ob die auf Ihrer Fahrkarte angegebene Bahnhofsbezeichnung eine Sammelbezeichnung ist? Hier finden Sie eine Liste aller Abgangs- und Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung und den entsprechenden Sammelbezeichnungen als PDF-Dokument.

Die Anpassung der Bahnhofsbezeichnungen auf Ihrem Handyticket erfolgt ab dem 10. Dezember 2023 automatisch mit Beginn Ihres nächsten Abo-Jahres bzw. nach dem Wechsel auf ein digitales Abo mit Ablauf Ihrer Papierfahrkarte. Bis dahin können Sie Ihre Fahrkarte zu den bisherigen Konditionen weiternutzen.

Die Anpassung der Bahnhofsbezeichnungen auf Ihrem Ticket erfolgt automatisch mit der nächsten auf den 10. Dezember 2023 folgenden Aktualisierung Ihres Handytickets bzw. nach dem Wechsel auf ein digitales Abo mit Ablauf Ihrer Papierfahrkarte. Bis dahin können Sie Ihre Fahrkarte zu den bisherigen Konditionen weiternutzen.

Der Entfall der tariflichen Gleichstellung kann zu Preisänderungen führen. So wird der Preis für die Strecke zwischen dem angegebenen Startbahnhof und dem ersten überfahrenen Tarifpunkt sowie für die Strecke zwischen dem letzten überfahrenen Tarifpunkt und dem angegeben Zielbahnhof auf den regulären Preis aufgeschlagen. Die neuen Preise sind ab dem 10. Dezember 2023 über bahn.de oder den DB Navigator abrufbar.

Auf Zeitkarten, die ab dem 10. Dezember 2023 gekauft werden, werden keine Sammelbezeichnungen mehr eingetragen. Zeitkarten erlauben dann nur noch Fahrten zwischen den zuvor bei der Buchung festgelegten Bahnhöfen. Sie berechtigen nicht mehr zur Fahrt von/nach allen Bahnhöfen, die tariflich gleichgestellt sind, wie es zuvor der Fall war.

Daher ist es wichtig, dass bei der Buchung die tatsächlich benötigte Strecke angegeben wird. Ein Beispiel: Sie fahren regelmäßig von Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau. Bisher war es ausreichend, bei der Buchung die Strecke Frankfurt(Main)Hbf nach Mannheim Hbf anzugeben. Ab dem 10. Dezember 2023 müssen Sie bei der Buchung den konkret benötigten Start- und Zielbahnhof angeben (hier: Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau), ansonsten wäre nicht mehr die gesamte von Ihnen benötigte Strecke abgedeckt.

Zum 10. Dezember 2023 entfällt die sogenannte tarifliche Gleichstellung im Fernverkehr. Davon sind u. a. auch die Streckenzeitkarten-Angebote betroffen. Auf den Fahrkarten werden die bei der ursprünglichen Buchung angegebenen Bahnhöfe, statt wie bisher, die Sammelbezeichnungen eingetragen. Es sind dann ausschließlich Fahrten zwischen diesen Bahnhöfen inbegriffen.