Was muss ich bei der Buchung meiner Zeitkarte beachten, wenn ich am Start- oder Zielort den Nahverkehr nutzen möchte?

Auf Zeitkarten, die ab dem 10. Dezember 2023 gekauft werden, werden keine Sammelbezeichnungen mehr eingetragen. Zeitkarten erlauben dann nur noch Fahrten zwischen den zuvor bei der Buchung festgelegten Bahnhöfen. Sie berechtigen nicht mehr zur Fahrt von/nach allen Bahnhöfen, die tariflich gleichgestellt sind, wie es zuvor der Fall war.

Daher ist es wichtig, dass bei der Buchung die tatsächlich benötigte Strecke angegeben wird. Ein Beispiel: Sie fahren regelmäßig von Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau. Bisher war es ausreichend, bei der Buchung die Strecke Frankfurt(Main)Hbf nach Mannheim Hbf anzugeben. Ab dem 10. Dezember 2023 müssen Sie bei der Buchung den konkret benötigten Start- und Zielbahnhof angeben (hier: Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau), ansonsten wäre nicht mehr die gesamte von Ihnen benötigte Strecke abgedeckt.