Häufige Fragen zu "Zeitkarten"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Nein, Sie haben keine Zugbindung. Sie können im gewählten Geltungszeitraum auf Ihrer ausgewählten Strecke alle IC/EC-Züge des Fernverkehrs nutzen.

Schüler:innen können zukünftig weiterhin IC/EC-Aufpreise erwerben, jedoch zum Normalpreis ohne zusätzliche Preisreduzierung.

Ja. In sehr vielen Verbünden bieten wir bereits Zeitkarten (Wochen- und  Monatskarten) in unserem Produktsortiment an, in einigen auch Monatskarten im Abo. Die Auswahl wird Ihnen über eine Reiseauskunft in den jeweiligen Verbünden angezeigt, oder über den Menüpunkt "Verbundtickets".

  • Ja, man kann den IC/EC-Aufpreis sowohl für die 2. Klasse als auch für die 1. Klasse erwerben. Aufpreise im NVV sind jedoch nur für die 2. Klasse erhältlich.
  • IC/EC-Aufpreise in der 1. Klasse gelten nur in Verbindung mit einer Verbundzeitkarte für die 1. Klasse.

  • Eine Schülerzeitkarte im Fernverkehr hat einen flexiblen Geltungsbeginn, d.h. sie gilt ab dem von Ihnen gewählten 1. Geltungstag.
  • Eine Schülerwochenkarte für Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarifs wird für eine Kalenderwoche ausgegeben.
  • Eine Schülermonatskarte für Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarif wird für einen Kalendermonat ausgegeben.

Im Bereich folgender Verkehrsverbünde können die IC/EC-Aufpreise zu einem Deutschland-Ticket genutzt werden: VRN, VGN, NVV, VRB und VRR.

Auf vielen Relationen ist die Zeitkarte für den ICE nicht teurer als die Zeitkarte für den IC/EC. In solchen Fällen wird Ihnen automatisch die ICE-Zeitkarte zum Kauf angeboten. Mit einer ICE-Zeitkarte dürfen Sie Züge aller Produktklassen (ICE, IC/EC, IRE/IR, RE/RB und S-Bahn) nutzen.

IC/EC-Aufpreise gibt es nur für ausgewählte Strecken in folgenden Verbünden: VRR, VRM, RMV, NVV, VGN, VRN, VBN, GVH, VRB. NVV-Aufpreise gibt es nur für die 2. Klasse.

Nein, anders als bei der Nutzung einer Spar- oder Flexpreis-Fahrkarte oder der Nutzung der Bahncard 100 ist das City-Ticket im IC/EC-Aufpreis nicht inklusive. 

Nein, das Ticket ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder einer gültigen BahnCard.

Für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) sind ausschließlich personalisierte Zeitkarten erhältlich. Für Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarifs haben Sie die Wahl zwischen einer personalisierten und übertragbaren Zeitkarte. 

Für Verbindungen, in denen sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung genutzt werden kann bzw. diese aneinander anschließen, werden Bus-Schiene-Zeitkarten ausgegeben, soweit die Gesamtstrecke nicht innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt.

DB Zeitkarten in Kombination mit einer Busverbindung sind nur für den Nahverkehr erhältlich.

  • Kinder von 0-5 Jahren reisen bei der DB immer kostenfrei und müssen nicht bei der Buchung angegeben werden. 

  • Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte. 

Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie Ihre BahnCard- oder BahnBonus-Nummer beim Kauf angeben. 

Mit der Auswahl über die Reiseauskunft legen Sie sich auf den vorgegebenen Streckenverlauf fest. Sie dürfen mit Ihrer Zeitkarte nur den ausgewählten Streckverlauf nutzen. Bitte geben Sie bereits während der Suche über die Reiseauskunft Ihre gewünschte Verbindung an bzw. wählen die entsprechende Verbindung vor Buchung Ihrer Zeitkarte aus.

Für Nahverkehrs-Verbindungen des Deutschlandtarifs, in denen sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung genutzt werden kann bzw. diese aneinander anschließen, werden Bus-Schiene-Zeitkarten ausgegeben. Das gilt nicht, wenn die Gesamtstrecke innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt.

Mit Ihrer Wochenkarte können Sie keine weiteren Personen kostenfrei mitnehmen.

Für Monatskarten gilt:
An Samstagen können Sie kostenfrei eine weitere Person mitnehmen. Zusätzlich können Sie – im Fernverkehr an Samstagen, im Deutschlandtarif täglich – kostenfrei bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren mitnehmen.

Umtausch und Rückgabe sind vor dem 1. Geltungstag des neuen Geltungsjahres kostenfrei, danach gegen ein Entgelt von 19 Euro im Fernverkehr und 17,50 Euro im Nahverkehr gemäß Deutschlandtarif möglich. Vorlauffristen sind zu beachten (siehe Beförderungsbedingungen).

Der Umtausch in ein digitales Abo ist kostenfrei.

Mit der Auswahl über die Reiseauskunft legen Sie sich auf den vorgegebenen Streckenverlauf fest. Sie dürfen mit Ihrer Zeitkarte nur den ausgewählten Streckenverlauf nutzen. Bitte geben Sie bereits während der Suche über die Reiseauskunft Ihre gewünschte Verbindung an bzw. wählen die entsprechende Verbindung vor Buchung Ihrer Zeitkarte aus. 

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft Ihre passende Verbindung aus. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus.

Die Mehrfahrten-Tickets des Fernverkehrs sind über mehrfahrten-ticket-bahn.de erhältlich.

Bis einschließlich 14 Jahren benötigen Sie keinen Nachweis, ab 15 Jahren ist die Schülerzeitkarte nur in Verbindung mit einem gültigen Schüler-, Studierenden- oder sonstigen Nachweis der Bildungseinrichtung gültig.

Für Verbindungen, in denen sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung genutzt werden kann bzw. diese aneinander anschließen, werden Bus-Schiene-Zeitkarten ausgegeben, soweit die Gesamtstrecke nicht innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt.

Wichtig: DB Zeitkarten in Kombination mit einer Busverbindung sind nur noch im Nahverkehr erhältlich.

Für Schülerzeitkarten im Fernverkehr (z. B. für ICE- und IC/EC-Züge) suchen Sie sich über die Reiseauskunft die für Sie passende Verbindung aus. Anschließend wird Ihnen die Auswahl unserer Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus. Somit gelangen Sie in die Übersicht der auswählbaren Zeitkarten.

Für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) sind ausschließlich personalisierte Zeitkarten erhältlich. Für Nahverkehrsverbindungen haben Sie die Wahl zwischen einer personalisierten und übertragbaren Zeitkarte.

Die tarifliche Gleichstellung gilt für Fahrkarten im Deutschlandtarif für den Nahverkehr. Sie sorgt dafür, dass Preise für Fahrten von und zu bestimmten Städten vereinheitlicht werden. Dies bedeutet, dass mehrere Bahnhöfe innerhalb einer Stadt zum gleichen Fahrpreis erreichbar sind. Ein Beispiel hierfür ist Berlin, wo alle Bahnhöfe auf und innerhalb der Berliner Ringbahn unter der Sammelbezeichnung "BERLIN" zum gleichen Tarifpunkt gehören. Dadurch kann der Fahrpreis für Reiseziele wie Berlin Zoologischer Garten oder Berlin Alexanderplatz, abhängig von der Gesamtreiseweite der Verbindung, identisch sein.

Bitte beachten Sie: Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten des Nahverkehrs und nicht für Fahrkarten des Fernverkehrs (u. a. Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten).

Weitere Informationen zur An- und Weiterreise bei Fahrkarten des Fernverkehrs im City-Ticket-Gebiet finden Sie hier:

Aus Umfragen wissen wir, dass viele Zeitkarten-Kund:innen – und andere Reisende im Fernverkehr – ein Verbund-Ticket bzw. ein Deutschland-Ticket haben und für die Mobilität vor Ort kein separates Ticket benötigen.

Zudem gab es für die Nutzung des Nahverkehrs für die Anreise zum oder Weiterreise vom Fernverkehr bisher keine einheitliche Regelung: So gab es mit der tariflichen Gleichstellung einerseits und dem in manchen Fernverkehrsangeboten enthaltenen City-Ticket andererseits zwei parallele Regelungen, deren Geltungsbereiche sich teilweise überschnitten haben.

Deshalb wird die Nutzung des Nahverkehrs für Fernverkehrs-Kund:innen ab dem 10. Dezember 2023 neu geregelt: So wurde die Ausgabe des City-Tickets bei Einzelfahrten überarbeitet. Durch die neue Regelung zum City-Ticket wird gleichzeitig die tarifliche Gleichstellung abgelöst.

Die tarifliche Gleichstellung wird auch bei den Zeitkarten-Angeboten ab dem 10. Dezember 2023 nicht mehr angewendet. 

Eine Ersatzfahrkarte können Sie im Aboportal selbst beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit der Ausstellung einer Ersatzfahrkarte die tarifliche Gleichstellung nicht mehr angewendet wird. Auf der neuen Fahrkarte werden die bei der ursprünglichen Buchung angegebenen Bahnhöfe eingetragen. Es sind dann ausschließlich Fahrten zwischen diesen Bahnhöfen inbegriffen.

Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten im Deutschlandtarif des Nahverkehrs und nicht für Fernverkehrstickets wie Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten. Um herauszufinden, ob die Regelung auf Ihr Ticket zutrifft, schauen Sie auf die Bahnhofsbezeichnungen Ihrer Fahrkarte.

Wenn statt der genauen Bezeichnung eines Bahnhofs (z. B. „Frankfurt(Main)Hbf“) eine Sammelbezeichnung (z. B. „Frankfurt(Main)“) auf Ihrer Fahrkarte steht, profitieren Sie von der tariflichen Gleichstellung. Mit Ihrem Zeitkarten-Abonnement zum Deutschlandtarif des Nahverkehrs können Sie zwischen allen Bahnhöfen reisen, die tariflich den festgelegten Bahnhöfen gleichgestellt sind.

Sind Sie unsicher, ob die auf Ihrer Fahrkarte angegebene Bahnhofsbezeichnung eine Sammelbezeichnung ist? Hier finden Sie eine Liste aller Abgangs- und Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung und den entsprechenden Sammelbezeichnungen als PDF-Dokument.

Die Anpassung der Bahnhofsbezeichnungen auf Ihrem Handyticket erfolgt ab dem 10. Dezember 2023 automatisch mit Beginn Ihres nächsten Abo-Jahres bzw. nach dem Wechsel auf ein digitales Abo mit Ablauf Ihrer Papierfahrkarte. Bis dahin können Sie Ihre Fahrkarte zu den bisherigen Konditionen weiternutzen.

Die Anpassung der Bahnhofsbezeichnungen auf Ihrem Ticket erfolgt automatisch mit der nächsten auf den 10. Dezember 2023 folgenden Aktualisierung Ihres Handytickets bzw. nach dem Wechsel auf ein digitales Abo mit Ablauf Ihrer Papierfahrkarte. Bis dahin können Sie Ihre Fahrkarte zu den bisherigen Konditionen weiternutzen.

Der Entfall der tariflichen Gleichstellung kann zu Preisänderungen führen. So wird der Preis für die Strecke zwischen dem angegebenen Startbahnhof und dem ersten überfahrenen Tarifpunkt sowie für die Strecke zwischen dem letzten überfahrenen Tarifpunkt und dem angegeben Zielbahnhof auf den regulären Preis aufgeschlagen. Die neuen Preise sind ab dem 10. Dezember 2023 über bahn.de oder den DB Navigator abrufbar.

Auf Zeitkarten, die ab dem 10. Dezember 2023 gekauft werden, werden keine Sammelbezeichnungen mehr eingetragen. Zeitkarten erlauben dann nur noch Fahrten zwischen den zuvor bei der Buchung festgelegten Bahnhöfen. Sie berechtigen nicht mehr zur Fahrt von/nach allen Bahnhöfen, die tariflich gleichgestellt sind, wie es zuvor der Fall war.

Daher ist es wichtig, dass bei der Buchung die tatsächlich benötigte Strecke angegeben wird. Ein Beispiel: Sie fahren regelmäßig von Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau. Bisher war es ausreichend, bei der Buchung die Strecke Frankfurt(Main)Hbf nach Mannheim Hbf anzugeben. Ab dem 10. Dezember 2023 müssen Sie bei der Buchung den konkret benötigten Start- und Zielbahnhof angeben (hier: Frankfurt(Main)Messe nach Mannheim-Neckarau), ansonsten wäre nicht mehr die gesamte von Ihnen benötigte Strecke abgedeckt.

Zum 10. Dezember 2023 entfällt die sogenannte tarifliche Gleichstellung im Fernverkehr. Davon sind u. a. auch die Streckenzeitkarten-Angebote betroffen. Auf den Fahrkarten werden die bei der ursprünglichen Buchung angegebenen Bahnhöfe, statt wie bisher, die Sammelbezeichnungen eingetragen. Es sind dann ausschließlich Fahrten zwischen diesen Bahnhöfen inbegriffen.

Der Unterschied liegt in der Bezahlung und dem damit verbundenen Preis des Produktes. Bei Monatskarten im Abo können Sie 12 Monate fahren und zahlen 10 Monate. Dabei erfolgt die Zahlung monatlich. Bei Jahreskarten im Abo können Sie 12 Monate fahren und zahlen nur 9,5 Monate. Dabei erfolgt die Zahlung jährlich.

Mit der Auswahl über die Reiseauskunft legen Sie sich auf den vorgegebenen Streckenverlauf fest. Sie dürfen mit Ihrer Zeitkarte nur den ausgewählten Streckenverlauf nutzen. Bitte geben Sie bereits während der Suche über die Reiseauskunft Ihre gewünschte Verbindung an bzw. wählen die entsprechende Verbindung vor Buchung Ihrer Zeitkarte aus. 

  • Ein IC/EC-Aufpreis gilt nur zusammen mit einer entsprechenden Verbundzeitkarte, auf der von Ihnen ausgewählten Strecke in den IC/EC-Zügen des Fernverkehrs. 
  • Hinweis: Im Bereich folgender Verkehrsverbünde können die IC/EC-Aufpreise auch zu einem Deutschland-Ticket genutzt werden: VRN, VGN, NVV, VRB und VRR
  • Der 1. Klasse-Aufpreis gilt nur in Verbindung mit der entsprechenden Verbund-Zeitkarte in der 1. Klasse 

Zeitkarten sind zum Beispiel Wochen- und Monatskarten. Sie können sie für zahlreiche Verbünde direkt buchen.

Seit 11. Dezember 2022 haben wir unsere bisher differenzierten IC/EC-Aufpreise pro Strecke auf einheitliche IC/EC-Aufpreise pro Verbund umgestellt. Der Preis pro Verbund hängt zukünftig nur noch von dem gewählten Angebot und der gewählten Wagenklasse ab.

  • Im Fall von Verspätung oder Ausfall des Zuges gelten die regulären Fahrgastrechte für Zeitkarten. IC/EC-Aufpreise werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. 

  • Bitte reichen Sie im Fahrgastrechte-Fall Ihr gebuchtes Online-Ticket mit ein. 

SchönerMonatTicket im Abo Azubi

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren können das Ticket nutzen.

Personen ab dem 15. Lebensjahr erhalten das SchönerMonatTicket Azubi Abo, wenn sie:

  • Schüler oder Studenten einer öffentlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten privaten
    - allgemeinbildender Schule
    - berufsbildender Schule
    - Einrichtung des zweiten Bildungsweges
    - Hochschulen, Akademien
    - Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
  • Personen in einem Berufsausbildungsverhältnis
  • Personen in einem Berufsvorbereitungslehrgang
  • Praktikanten oder Volontäre, sofern das Praktikum/Volontariat in Rahmen der Ausbildung oder des Studium vorgesehen ist
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oderökologischen Jahr

Für Schüler:innen, Azubis und Studierende gibt es folgende Abo-Angebote:

  • Schülerticket Berlin AB (kostenlos)
  • VBB-Abo Azubi
  • Zusatzticket zum Semesterticket

Abo-Monatskarte Schüler/Azubi

  • Für Schüler und Auszubildende mit Berechtigungskarte (von der Bildungseinrichtung auszufüllen); in allen DB Reisezentren und als Download erhältlich
  • Ca. 17% im Vergleich zur Monatskarte Schüler/Azubi sparen
  • Schüler können zwischen einer Laufzeit von 12 oder 10 Monaten (1 Schuljahr) wählen
  • Personengebunden, nur mit Kundenkarte gültig

BildungsTicket Sachsen

  • Gilt für Schüler:innen allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb) in Straßenbahnen, Bussen und Nahverkehrszügen (ausschließlich in der 2. Wagenklasse) im gesamten VMS-Verbundraum
  • Das Aboticket kostet 15 Euro pro Monat
  • Mitnahme eines Fahrrades ist inklusive
  • Das Ticket gilt ganztags, also auch in der Freizeit
  • Das Ticket ist personengebunden
  • Mindestlaufzeit: 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate, danach monatlich kündbar
  • Laufzeitbeginn jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats möglich

BildungsTicket VMS bestellen

SchülerVerbundKarte

  • Gilt im gesamten Verbundgebiet
  • Für Schüler:innen mit Berechtigungskarte (von der Bildungseinrichtung auszufüllen); in allen DB Reisezentren und als Download erhältlich
  • Kostet monatlich 44 Euro
  • Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate
  • Personengebunden, nur mit Kundenkarte gültig

Abo Schüler/Azubi

  • Für Schüler:innen, Auszubildende und Student:innen
  • Ca. 11% im Vergleich zur Schüler-Azubi-Monatskarte sparen
  • Digital – Abo auch als Handy-Ticket in der App DB Navigator nutzbar
  • Personengebunden, nur Lichtbildausweis gültig
  • Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar

Schülermonatskarte im Abo

  • Persönliches Abo für Schüler und Auszubildende
  • Gültig ab 1. eines Monats für 12 Monate
  • Abbuchung in 12 monatlichen Raten
  • Zur Fahrt zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung
  • Für Schüler ab 15 Jahren ist der Nachweis der Berechtigung auf dem Antrag nachzuweisen
  • Bei Kündigung wird nur im ersten Vertragsjahr der Preis einzeln gekaufter Monatskarten für jeden genutzten Monat angerechnet
  • Erweiterbar mit Schüler Plus Ticket ( gültig ab 14 Uhr im verbundweit)

StarterTicket

  • Das StarterTicket gilt für Schüler (über 14-Jährige benötigen zum Kauf des Tickets eine Bescheinigung der Schule, die noch mindestens 12 Monate gültig sein muss.).
  • Gilt mind. 12 Monate rund um die Uhr.
  • Gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb der gewählten Städte und Gemeinden.
  • StarterTickets werden als persönliche eTickets ausgegeben und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem Ausweis der Schule inklusive eines Lichtbildes des Ticketinhabers.
  • Montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gilt das StarterTicket im erweiteren VRS-Netz. In Preisstufe 5 gilt das StarterTicket im gesamten erweiterten VRS-Netz. In Preisstufe 7 kann zusätzlich auch noch das AVV-Netz bereist werden.
  • Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden. Zusätzlich können Besitzer eines StarterTickets montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zusätzlich eine weitere Person und ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen.
  • Für alle im Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Abonnements gelten besondere Kündigungsregelungen.
    Normalerweise müssen Sie bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr die Differenz zum ZeitTicket im Einzelkauf pro genutztem Monat nachzahlen.
    Diese Nachberechnung entfällt aktuell für alle Abokündigungen bis einschließlich 31. Dezember 2023.

AzubiTicket

  • Persönliches Abo für Auszubildende sowie Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbarer Dienste
  • Gültig im erweiterten VRS-Netz für beliebig viele Fahrten
  • Kostet 62,40 Euro/Monat
  • Abbuchung in 12 monatlichen Raten
  • Bestellung mit Nachweis der Berechtigung durch die Bildungseinrichtung
  • Nur gültig mit Lichtbildausweis
  • Kostenfreie Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis 14 Jahren und einem Fahrrad - Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig
  • Für alle im Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Abonnements gelten besondere Kündigungsregelungen.
    Normalerweise müssen Sie bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr die Differenz zum ZeitTicket im Einzelkauf pro genutztem Monat nachzahlen.
    Diese Nachberechnung entfällt aktuell für alle Abokündigungen bis einschließlich 31. Dezember 2023.
  • Mit einem Zuschlag von 20 Euro können Auszubildende, die bereits ein VRS-AzubiTicket im Abo haben, durch ganz NRW fahren. Das landesweit gültige AzubiTicket (also VRS-AzubiTicket + Erweiterung NRW) kostet dann monatlich 82,40 Euro.

SchülerMobilTicket Jahr

  • Persönliches Abo
  • Gültig ab 1. eines Monats für 12 Monate
  • Abbuchung in 12 monatlichen Raten oder einmalig im Voraus
  • Zur Fahrt zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung - auch in den Ferien
  • Für Schüler ab 15 Jahre ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich
  • Bei Kündigung im ersten Jahr wird lediglich der Preis einzeln gekaufter Monatskarten für jeden genutzten Monat angerechnet

SchülerFreizeitTicket

  • Persönliches Abo
  • Gültig ab 1. eines Monats für 12 Monate
  • Abbuchung einmalig im Voraus
  • Zur Fahrt im gesamten Verkehrsverbund - ab 14 Uhr, in Kombination mit dem SchülerMobilTicketJahr bereits ab 9 Uhr
  • Kann von allen Personen ohne Berechtigungsausweis bis 21 Jahre erworben werden
  • An Wochenenden und Feiertagen, sowie in den rheinland-pfälzischen Schulferien ohne zeitliche Einschränkung gültig
  • Umtausch, Rückgabe, Erstattung und Ersatz bei Verlust sind ausgeschlossen

Abo-Monatskarte ermäßigt

  • Gilt für Schüler und Auszubildende mit VVO-Kundenkarte (Bestätigung der Bildungseinrichtung erforderlich).
  • Jederzeit kostenfreie Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes.
  • Mit einer Abo-Monatskarte der entsprechenden Tarifzone können Sie die jeweiligen Sonderverkehrsmittel (z. B. Bergbahn, Lößnitzgrundbahn, Kirnitzschtalbahn, Stadtrundfahrt Meißen) nutzen.
  • Gilt in der Preisstufe D (Verbundraum) zwischen Riesa und Dresden Neustadt/Dresden Hbf ohne Aufpreis auch in Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC).

BildungsTicket Sachsen

  • Gilt für Schüler:innen allgemeinbildender Schulen und berufsbildende Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb) in Straßenbahnen, Bussen und Nahverkehrszügen (ausschließlich in der 2. Wagenklasse) im gesamten VVO-Verbundraum (inklusive Nutzung der Sonderverkehrsmittel)
  • Das Aboticket kostet 15 Euro pro Monat
  • Mitnahme eines Fahrrades ist inklusive
  • Das Ticket gilt ganztags, also auch in der Freizeit
  • Das Ticket ist personengebunden
  • Mindestlaufzeit: 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate, danach monatlich kündbar
  • Laufzeitbeginn jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats möglich

Übergangstarif VVO-ZVON

Der Übergangstarif VVO-ZVON ermöglicht verbundraumüberschreitende Fahrten mit nur einem Fahrausweis. Von jedem beliebigen Tarifpunkt im ZVON (Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien) können durchgängige Zeitkarten zu jeder Tarifzone im VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) und umgekehrt gekauft werden. Voraussetzung ist die Nutzung des Bahnkorridors Arnsdorf-Großharthau.

Das Angebot umfasst Wochenkarten (ermäßigt und normal), Monats- und Abo-Monatskarten (ermäßigt und normal).

Im VVO-Gebiet können Sie auf Monats- und Abo-Monatskarten Ihr Fahrrad, Ihren Fahrrad¬anhänger oder Ihren Hund kostenfrei mitnehmen. Nutzen Sie Wochenkarten, benötigen Sie zusätzlich pro Tag eine VVO-Fahrradtageskarte. Im ZVON-Gebiet benötigen Sie für Ihr Fahrrad, Fahrradanhänger oder Ihren Hund einen zusätzlichen Fahrausweis, der direkt in den Zügen des trilex erhältlich ist.

In beiden Verbünden (VVO/ZVON) werden Monats- und Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis täglich zwischen 18 Uhr und 4 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen ganztags) zu Familienkarten. 
Das heißt, Sie können noch einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schüler bis zum 15. Geburtstag mitnehmen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren. 
Für Wochenkarten und für ermäßigte Monats- und Abo-Monatskarten gilt das Angebot nicht.

  • VVS-JugendTicketBW (bis 20 Jahre)
  • VVS-JugendTicketBW Schüler
  • VVS-JugendTicketBW Azubi
  • VVS-JugendTicketBW Studierende an Hochschule ohne Soli
  • VVS-JugendTicketBW FSJ, Bufdi etc.

365-Euro-Ticket MVV

  • Persönliches JahresTicket für Schüler:innen und Azubis
  • Nicht übertragbar.
  • Gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet.
  • 10 Monate zahlen, 12 Monate fahren.

IsarCardSchule I

  • Gilt für Schüler bis 14 Jahre in den gewählten MVV-Ringen zwischen Wohn- und Schulort für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr, auch am Wochenende.
  • Die monatlichen Beträge werden bequem und bargeldlos vom Konto abgebucht.
  • Kann monatlich gekündigt oder geändert werden. 
  • Eine Erweiterung der gekauften MVV-Ringe ist mit der grünen Jugendkarte monatlich möglich.
  • Mit dem Kauf eines Schüler-Abos werden Kundenkarte und Fahrkarte zusammen versendet.
  • Bei Verlust erhältst Du gegen eine kleine Gebühr von 5 Euro eine Ersatzkarte.  Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb eines Ausbildungsjahres werden jeweils 10 Euro erhoben.

IsarCardSchule II

  • Gilt für Schüler ab 15 Jahren in den gewählten MVV-Ringen zwischen Wohn- und Schulort für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr, auch am Wochenende.
  • Weitere Konditionen s.o.

An Samstagen können Sie kostenfrei eine weitere Person mitnehmen. Zusätzlich können Sie – im Fernverkehr an Samstagen, im Deutschlandtarif täglich – kostenfrei bis zu 3 Kinder im Alter von 6-14 Jahren mitnehmen.

Die Schülermonatskarte gilt für Schüler:innen und Student:innen, sofern diese eine Berechtigungskarte vorlegen können. Die Monatskarte können die Schüler:innen und Student:innen im DB Reisezentrum und online bestellen. Sie müssen aber die ausgefüllte Berechtigungskarte mit vorlegen. 

Eine Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist unabhängig vom ersten Geltungstag. Möchten Sie Ihr Abo zum Beispiel zum 15.05. kündigen, muss die Kündigung bis zum 16.04. vorliegen. Die Kündigung können Sie ganz einfach selbst im Aboportal vornehmen.

Beträgt die Nutzungsdauer Ihres Abos mindestens drei Monate, entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Bei einer Nutzungsdauer von weniger als drei Monaten wird der Differenzbetrag zwischen Monatskarte ohne Abo und Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo für die tatsächliche Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Ein Mehrbetrag wird erstattet.

Ihr Abo läuft unbegrenzt, bis Sie es, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist, kündigen. Dies können Sie jederzeit tun, unabhängig vom ersten Geltungstag Ihres Abos.

Die Umstellung dient der Vereinfachung der Preisstruktur von IC/EC-Aufpreisen als auch der Komplexitätsreduzierung für unsere IT.

  • Einmal bestellen - ein ganzes Jahr pendeln: Die Zeitkarten gelten für beliebig viele Fahrten zum Schul-, Studien-, oder Ausbildungsort
  • Auch gültig während der Schul- oder Semesterferien.
  • Online bestellbar - mit oder ohne Abo

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft die für Sie passende Verbindung aus. Anschließend wird Ihnen die Auswahl unserer Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ und danach „Weitere Angebote“ aus. Somit gelangen Sie in die Übersicht der auswählbaren IC/EC-Aufpreise.

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft Ihre passende Verbindung aus. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus.

Die Mehrfahrten-Tickets des Fernverkehrs sind über mehrfahrten-ticket-bahn.de erhältlich.