Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen?

Neben Taschen, Trolleys und Koffern können Sie mitnehmen:

  • Kinderwagen:
    Für die Zugreise empfehlen wir leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggies, die sich unkompliziert verstauen lassen. Je nach Zugtyp befindet sich innerhalb des Kleinkindabteils, zum Teil in den neu eingeführten Familienbereichen oder in deren unmittelbarer Nähe, eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen.

    In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden sind besonders viele Familien unterwegs. An diesen Tagen werden Kinderwagen gerne zur Herausforderung an Bord, da nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung steht. Ihr Gepäck sollte sich immer im Gepäckregal, der Gepäckablage oder unter dem Sitz verstauen lassen. Das gilt auch für Kinderwagen, weil Gänge und Türbereiche (Fluchtwege) frei bleiben und Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher zugänglich sein müssen. 
     
  • Faltfahrräder, Falt-Pedelecs, Elektrokleinstfahzeuge:
    Faltfahrräder, Falt-Pedelecs sowie Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) dürfen in zusammengeklappten Zustand mitgenommen werden, sofern diese sicher verstaut werden können (z.B. im Gepäckregal) und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.
     
  • Fahrräder:
    Die Fernverkehrszüge, in denen Sie Fahrräder mitnehmen dürfen, sind in den Ankunfts- und Abfahrtsplänen und in unserer Reiseauskunft entsprechend gekennzeichnet. Sie benötigen eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung. 

    Die Stellplätze sind generell in Wagen der 2. Klasse. Zusätzlich kann auf Wunsch auch ein Sitzplatz reserviert werden. In der Regel befinden sich Sitzplatz und Stellplatz im gleichen Wagen. In bestimmten Fällen können Stellplatz und Sitzplatz jedoch auch in zwei verschiedenen Wagen liegen. Jeder Reisende kann nur 1 Fahrrad mitnehmen.
    Mehr Informationen zu Reisen mit Fahrrad
     
  • Orthopädische Hilfsmittel
    Ihre orthopädischen Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe befördern wir selbstverständlich kostenfrei. In einigen Verkehrsverbünden gelten abweichende Regelungen. 
    Mehr Informationen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung