FAQ - häufig gestellte Fragen zum Abo

Das Deutsche Bahn Abo gilt in allen Nahverkehrszügen der DB (IRE, RE, RB, S-Bahn).
Die Abos der Verkehrsverbünde gelten in allen Nahverkehrsmitteln innerhalb des Verbundes, also in Bussen, Nahverkehrszügen, S-Bahnen und Straßenbahnen. Bei Sonderverkehrsmitteln gelten ggf. abweichende Regelungen.

Sind Sie innerhalb eines Verkehrsverbundes unterwegs, erhalten Sie immer ein Verbund-Abo. So können Sie flexibel Busse, Nahverkehrszüge, S-Bahnen und Straßenbahnen nutzen.
Fahren Sie außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über die Verbundgrenzen hinaus, bekommen Sie das DB Abo. Für die Stadtverkehre im Start- und Zielort können Sie zusätzlich Verbund-Abos erwerben.

Ja. Die Deutsche Bahn bietet Ihnen im jeweiligen Verkehrsverbund das passende Verbund-Abo an, mit dem Sie selbstverständlich die Busse, Straßenbahnen, Nahverkehrszüge und S-Bahnen nutzen können. Welche Verkehrsmittel Sie nutzen, entscheiden Sie.

Ja, Sie können das DB Abo für die 1. Klasse erwerben. In den Verkehrsverbünden MDV, marego, VMS, VMT, VVO und ZVON gibt es ein Zusatzticket, mit dem Sie in der 1. Klasse reisen können.

Die Abos werden unbefristet abgeschlossen, die Mindestvertragslaufzeit beträgt für das DB-Abo nur noch 3 Monate (gilt für alle Neuabschlüsse seit 1.8.2015). VMT- und VMS-Abos haben eine Mindestvertragslaufzeit von nur 4 Monaten. Die Mindestvertragslaufzeiten für Abos im marego, MDV, VVO und ZVON beträgt 12 Monate. Kündigen Sie während der Mindestvertragslaufzeit wird eine Nachzahlung fällig - in den meisten Fällen die Differenz zwischen Abo-Monatskarte und vergleichbarer Monatskarte ohne Abo. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie das Abo ohne Nachzahlung kündigen.
Für ermäßigte Schüler- und Azubi-Abos gelten gesonderte Regelungen.

Sie können jederzeit, auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, das Abo zum Monatsende kündigen. In diesem Fall zahlen Sie nachträglich höchstens die Differenz zum Preis der vergleichbaren Monatskarte für den genutzten Zeitraum.
Der Abo-Vertrag muss schriftlich beim DB Abo-Center gekündigt werden.
- bis zum 10. des Monats zum Folgemonat für ein Abo der Verkehrsverbünde (ABW, marego, MDV, VMS, VMT, VVO und ZVON)
- einen Monat vor dem ersten Gültigkeitstag - Beispiel: Der erste Gültigkeitstag Ihres Abos ist der 15.01. Sie möchten Ihr Abo zum 15.04. kündigen, in diesem Fall muss die Kündigung bis zum 14.03. vorliegen.

Die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Abos ist im Aboportal möglich.

Häufig können Sie zwischen einem übertragbaren Abo oder einem personengebundenen Abo wählen. Eine übertragbare Fahrkarte können auch andere Personen für die Fahrt mit Bus, Bahn und Straßenbahn nutzen.
Haben Sie ihr Ticket vergessen und kommen in eine Fahrausweiskontrolle, zahlen Inhaber personengebundener Tickets nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr, statt der üblichen 40 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt. Das zahlen Besitzer einer übertragbaren Fahrkarte - es könnte schließlich jemand das Ticket zur gleichen Zeit nutzen.

Ja, das erhöhte Beförderungsentgelt von mindestens 40 Euro wird fällig. Eine Ermäßigung auf 7 Euro Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Vorlage des Tickets ist nur bei personengebundenen Fahrkarten möglich.

Machen Sie schnellstmöglich eine schriftliche Verlustanzeige beim Abo-Center. Es können nur persönliche Abo-Monatskarten (übertragbare nicht) und Abo-Chipkarten ersetzt werden. Tarifabhängig entstehen Gebühren für die Ersatzkarte.

Die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Abos ist im Aboportal möglich.

Setzen Sie sich mit dem Abo-Center in Verbindung und senden Sie das Ersatzticket zurück.

Die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Abos ist im Aboportal möglich.

Melden Sie als Abo-Inhaber dem DB Abo-Center Änderungen der Bankverbindung, des Namens oder der Anschrift schnellstmöglich schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post). Senden Sie alle neuen Informationen bitte immer bis zum 15. des Monats, damit sie zum 1. des neuen Monats aktiv sind.

Die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Abos ist im Aboportal möglich.

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert? Hatte Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung? Bitte überweisen Sie die offene Forderung unter Angabe der Abonnementnummer und teilen Sie ggf. die aktuelle Bankverbindung mit.

Grundsätzlich wird zum 1. des Monats abgebucht.
Monatlich: DB-Abo, MDV, VVO, VMT, VMS, marego sowie der ZVON
10 Mal im Jahr: ABW

Über Tarifänderungen, die Ihr Abo betreffen, informiert Sie rechtzeitig schriftlich das Abo-Center. Die Abbuchungsbeträge werden bei den Abos mit monatlicher Zahlung ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Tarifänderung gewähren die Verbünde marego, MDV, VMS, VMT, VVO und ZVON. (Siehe auch: Wie und wann kann ich kündigen?)

Die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Abos ist im Aboportal möglich.

Kontakt für weitere Fragen

Sollten Sie trotzdem noch eine weitere Fragen haben, dann können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Ihrem Abo-Center Berlin aufnehmen:

DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Berlin
Postfach 17 11 49
10203 Berlin
030 80921299 (Ortstarif)
Fax: 030/29737007
db.abocenter.berlin@bahn.de
bahn.de/mein-abo